war. – Vertheidiger Rechts-Anwalt Fleischhauer: Sie haben dem Vater des ermordeten Kindes, Ihrem Schwager, zuerst die Nachricht von der Ermordung gebracht. Was haben Sie Ihrem Schwager als Todesursache angegeben? – Zeuge: Ich sagte meinem Schwager, daß der Joanchen in die Wannmühle gefallen sei.
Vertheidiger: Ich wollte damit blos beweisen, daß Buschhoff mit seiner Ansicht: Der Knabe sei in die Wannmühle gefallen, nicht alleine stehe.
Präsident: Glaubten Sie, daß der Knabe in die Wannmühle gefallen sei?
Zeuge: Jawohl, anfänglich glaubte ich es; ich habe allerdings dem Vater zunächst gesagt, daß sich der Kleine blos eine Beinverletzung zugezogen habe, ich wollte ihm nicht sofort sagen, daß das Kind todt sei.
Vertheidiger Rechtsanwalt Stapper: Ich muß hier bemerken, daß Buschhoff alle seine Messer selbst der Polizei ausgeliefert hat.
Präsident: Das werden wir nachher feststellen, im Uebrigen geht aus den Akten hervor, daß die Polizei die Messer bei ihm konfiszirt hat.
Vertheidiger Rechtsanwalt Fleischhauer: Die Messer wurden aber nicht sämmtlich beschlagnahmt, Buschhoff hat die fehlenden der Polizei aus eigenem Antriebe ausgeliefert.
Der folgende Zeuge ist der Lehrer der jüdischen Gemeinde Gottschalk: Er sei Lehrer und Schächter der jüdischen Gemeinde zu Xanten; Buschhoff habe während der Zeit, wo er (Zeuge) in Xanten sei, nur als Hilfsschächter fungirt. Siegmund Buschhoff sei ein sehr gutmütiger und aufgeweckter Knabe; er sei nicht schüchtern, aber auch nicht frech.
Es erscheint alsdann als Zeuge der Bürgermeister Schleß zu Xanten. Dieser bekundet auf Befragen des Präsidenten: Buschhoff erfreute sich eines sehr guten Leumundes, er sei weder jähzornig, noch rachsüchtig, sondern im Gegentheil ein gutmüthiger Mann.
Präsident: Gestern haben uns mehrere Zeugen gesagt, Buschhoff sei auch ein sehr reeller Mann, er habe sie beim Fleischhandel niemals übervortheilt, können sie das bestätigen?
Zeuge: Soweit mir bekannt, kann ich dieses Zeugniß durchaus bestätigen.
Präsident: Buschhoff hat sich einige Tage bei Ihnen mit dem Ersuchen gemeldet, daß Sie ihn verhaften sollen?
Hugo Friedländer: Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892. W. Startz, 1892 Cleve, Seite 32. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Der_Knabenmord_in_Xanten_(1892).djvu/32&oldid=- (Version vom 31.7.2018)