anonymen Schreibens vollständig übereinstimmt. – Junkermann: Ich habe ein schwaches Gedächtniß, ich kann mich nicht mehr erinnern.
Der folgende Zeuge ist der Stadtsekretär Devers. Dieser bekundet, daß Mölders, wenn er vereidigt werde, wohl glaubwürdig sei. – Staatsanwalt: Gilt nicht Mölders als Sonntagskind? – Zeuge: Jawohl.
Zeugin Frau Brandts: Ihr Mann sei am Peter und Paulstage nach Hause gekommen und habe ihr erzählt, er sei soeben dem Buschhoff begegnet, derselbe sei ihm wie ein Verrückter vorgekommen. Sie habe eingewendet: Der Buschhoff sei taub und deshalb bisweilen etwas komisch. Ihr Mann habe aber erwidert: Der Mann kam mir sehr komisch vor. Als ich am Abende von dem Morde hörte, so fuhr die Zeugin wörtlich fort, sagte ich sogleich: Das hat Niemand weiter getan als der Jude.
Präs.: Welcher Jude?
Zeugin: Der Buschhoff.
Präs.: Wie kamen Sie darauf?
Zeugin: Weil mein Mann erzählt hat, daß der Buschhoff wie ein Verrückter ausgesehen habe.
Frau Rennings bekundet, daß Buschhoff am Tage des Mordes zwischen halb 9 bis 9 Uhr sich eine Flasche Expeller geholt habe.
Frau Heixter bekundet, daß ihr 9jähriger Sohn, der auf dem Prellsteine gesessen, gesehen habe, wie der kleine Hegmann am Peter-Paulstage in das Buschhoff’sche Haus hineingezogen worden sei. – Präs.: Wer soll denn den kleinen Hegmann hineingezogen haben? – Zeugin: Das kann ich nicht sagen, mein Sohn hat nur eine Hand gesehen, die aus dem Buschhoff’schen Fenster hinauslangte. – Präs.: Wann hat Ihnen denn Ihr Sohn das gesagt? – Zeugin: Einige Tage nach dem Morde.
Präs.: Wie kam es, daß er es Ihnen nicht früher sagte?
Zeugin: Das weiß ich nicht.
Präs.: Hat Ihnen Ihr Sohn nicht erst etwas davon erzählt, nachdem Mölders etwas Aehnliches erzählt hat?
Zeugin: Das weiß ich nicht.
Der Ehemann der Vorzeugin, Drechslermeister Heixter, bestätigt die Bekundungen seiner Gattin. Er habe am Vormittage des Peter-Paulstages das kleine Joanchen mit anderen Kindern in der Nähe der Küppers’schen Scheune auf dem sogenannten Porteweg spielen sehen. – Präs.:
Hugo Friedländer: Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892. W. Startz, 1892 Cleve, Seite 29. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Der_Knabenmord_in_Xanten_(1892).djvu/29&oldid=- (Version vom 31.7.2018)