Vormittag gesehen, wenn er zu dieser Zeit schon dort gelegen hätte. – Vertheidiger Rechtsanwalt Fleischhauer: In der Scheune befindet sich eine Schaukel, auf der sich die Kinder aus der Nachbarschaft oftmals schaukelten. – Zeugin: Jawohl. – Verth.: Hat sich auch der kleine Hegmann bisweilen geschaukelt? – Zeugin: Jawohl, aber nicht oft. – Auf weiteres Befragen des Vertheidigers giebt die Zeugin zu, daß die Scheune von drei Seiten von Jedermann zu betreten war.
Es tritt alsdann bis 4 Uhr Nachmittags eine Pause ein.
Nach Wiederaufnahme der Verhandlung wird mit der Zeugenvernehmung fortgefahren. Es erscheint zunächst als Zeuge Wilhelm Küppers, Sohn des Mathias Küppers in Xanten. Dieser bekundet auf Befragen des Präsidenten:
Am 29. Juni, Nachmittags gegen halb 7 Uhr, wurde ich von unserer Dienstmagd Dora Moll in die Fruchtscheune gerufen. Er habe dort den kleinen Johann Hegmann liegen sehen. Zunächst sei er der Meinung gewesen, daß der Kleine schlafe. Bei näherem Zusehen merkte er aber, daß der Kleine todt war. Er habe den anscheinend Schlafenden berührt und bemerkt, daß er kalt war. – Präs.: War der Leichnam stark beblutet? – Zeuge: Nein. – Präs.: Haben Sie Verletzungen an dem Kinde bemerkt? – Zeuge: Nein. – Erster Staatsanwalt Baumgard: Haben Sie sich den Leichnam genau angesehen? – Zeuge: Nein. – Staatsanwalt: Haben Sie gar kein Blut bemerkt. – Zeuge: Jawohl, am Kopf und im Gesicht. – Staatsanwalt: In Ihrer Scheune befindet sich eine Schneidemaschine, die zum Zerkleinern von Früchten und Stroh dient. – Zeuge: Jawohl. – Präsident: Wieweit stand die Maschine von dem Leichnam entfernt? – Zeuge: Etwa 3-4 Schritte. – Staatsanwalt: War die Maschine scharf? – Zeuge: Nein, scharf war das Messer der Maschine nicht. – Staatsanwalt: Es war aber doch jedenfalls scharf genug, um Früchte und Stroh zu zerschneiden? – Zeuge: Jawohl. – Staatsanwalt: Es ist das nämlich ein Irrthum, und eigentümlicher Weise ist dieser Moment in das Untersuchungs-Protokoll nicht aufgenommen worden. – Vertheidiger, Rechtsanwalt Fleischhauer: War der Boden, auf dem der Leichnam lag, beblutet? – Zeuge: Das weiß ich nicht.
Der folgende Zeuge ist der Handelsmann Junkermann (Xanten): Ich muß vorausschicken, daß ich mit
Hugo Friedländer: Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892. W. Startz, 1892 Cleve, Seite 10. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Der_Knabenmord_in_Xanten_(1892).djvu/10&oldid=- (Version vom 31.7.2018)