Es werden alsdann den Geschworenen die Zeichnungen von dem Thatorte, von der Lage der Buschhoff’schen Wohnung u. s. w. vorgelegt und das Protokoll des Lokalbefundes verlesen. Auf Antrag des Vertheidigers Rechtsanwalt Fleischhauer werden den Geschworenen auch Photographien von dem Thatorte u. s. w. vorgelegt und von dem Vertheidiger erörtert. An dem Buschhoff’schen Hause, so bemerkt der Vertheidiger, seien die unteren Fenster nicht mehr vorhanden. Die Polizei zu Xanten habe es für nöthig gehalten, die Fenster mit Brettern zu versehen, da die Fenster dem Buschhoff eingeschlagen worden seien.
Es wird alsdann zur Zeugenvernehmung geschritten. Die erste Zeugin ist die Dienstmagd Dora Moll. Diese bekundet auf Befragen des Präsidenten, daß sie vergangenes Jahr bei Küppers in Xanten als Magd gedient und das Vieh zu besorgen hatte. Am Peter-Paulstage, Nachmittags gegen halb 7 Uhr, habe sie die Kühe füttern und melken wollen. Nach beendigtem Melken habe sie mit dem Füttern beginnen wollen; Sie habe nun einen Leichnam in der Scheune liegen sehen, in dem sie bei näherer Besichtigung den kleinen Johann Hegmann erkannte. Der Leichnam habe mit den Füßen nach der Scheunenthür, mit dem Köpfchen nach der Wannmühle zu gelegen. Sie habe zunächst den Sohn ihres Dienstherrn herbeigerufen. Sehr bald sei auch ihr Dienstherr hinzugekommen. – Präs.: Hat der Leichnam geblutet? – Zeugin: Das weiß ich nicht. – Präs.: Sie kannten den kleinen Hegmann? – Zeugin: Jawohl. – Präs.: Sie sind schon einmal an demselben Tage Vormittags in dieser Scheune gewesen, um die Kühe zu füttern und zu melken? – Zeugin: Jawohl. – Präs.: Wann war das? – Zeugin: Zwischen 11 und 12 Uhr. – Präs.: Sie sagten, als Sie fortgingen, habe es gerade geläutet? – Zeugin: Jawohl. – Präs.: Wann findet das Läuten statt? – Zeugin: Wenige Minuten vor 12 Uhr. – Präs.: Um diese Zeit haben Sie den Leichnam noch nicht gesehen? – Zeugin: Nein. – Präs.: Hätten Sie ihn sehen müssen, wenn er damals dort gelegen hätte? – Zeugin: Jawohl. – Erster Staatsanwalt Baumgard: Sie haben früher nicht mit der Bestimmtheit bekundet, daß sie den Leichnam hätten sehen müssen, wenn er schon am Vormittag dort gelegen hätte? – Zeugin: Ich hätte den Leichnam wohl schon am
Hugo Friedländer: Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892. W. Startz, 1892 Cleve, Seite 9. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Der_Knabenmord_in_Xanten_(1892).djvu/9&oldid=- (Version vom 31.7.2018)