jenem Raubbau und der verächtlichen Familienwirthschaft ein Ziel zu setzen. Aber wehe dem Lehrer, der an dieses Hausrecht einzelner Universitätspäbste zu tasten wagte!
Endlich ist noch einiges über den Ehrendoctor zu sagen. Es ist eine schöne und grossartige Freiheit der Facultäten, dass sie verdienten Gelehrten, welche sich wissenschaftlich ausgezeichnet haben, auch ohne Examen und Unkosten den Doctorgrad honoris causa ertheilen können. Dass in den Zeiten politischen Aufstrebens und staatlichen Machtgefühls diese Ehre auch an diejenigen übertragen wird, welche die Blüthe der Verhältnisse bewirkt haben, indem sie entweder ihr Feldherrntalent oder ihre staatsmännischen Tugenden der Grösse des Vaterlandes widmeten, wird man für selbstverständlich halten und für einen Act begreiflicher Pietät erklären müssen. Aber freilich die letzten Jahre haben noch anderes sehen müssen. Bei verschiedenen Universitätsjubiläen hat man Männern den Ehrendoctor ertheilt, die weder wissenschaftlich noch sonst etwas hervorragendes geleistet haben, sondern nur, wie es scheint, zu einigen Facultätsmitgliedern Beziehungen hatten. Diejenigen also, welche früher mit Recht auf diese hohe Auszeichnung stolz sein durften, theilen sie jetzt mit einem Landpfarrer oder einem Juristen, die in der Facultät Freunde oder Verwandte gehabt haben. Und seitdem ist dies Verfahren öfter beobachtet worden. Dadurch hat man
Hans Flach: Der deutsche Professor der Gegenwart. Leipzig 1886, Seite 43. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Flach_Der_deutsche_Professor.djvu/051&oldid=- (Version vom 18.8.2016)