Zum Inhalt springen

Seite:Elektromagnetische Erscheinungen.djvu/20

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Wie man sieht, ist die Konstanz von nicht weniger befriedigend als die von , umsomehr als in jedem Fall nur aus zwei Messungen bestimmt worden ist. Der Koeffizient ist so gewählt worden, daß für die zwei Beobachtungen, die in Tabelle III an erster und vorletzter Stelle und in Tabelle IV an erster und letzter Stelle stehen, die Werte von denen von proportional werden.

Ich betrachte jetzt zwei einer späteren Veröffentlichung Kaufmanns[1] entnommene Meßreihen, die von Runge[2] nach der Methode der kleinsten Quadrate durchgerechnet worden sind. Dabei sind die Koeffizienten und so bestimmt worden, daß die für jedes beobachtete aus Kaufmanns Gleichungen (34) berechneten Werte von möglichst gut mit den beobachteten Werten von übereinstimmen.

Ich habe aus derselben Bedingung und gleichfalls nach der Methode der kleinsten Quadrate die Koeffizienten und der Gleichung

bestimmt, die aus meinen Gleichungen (36) und (37) abgeleitet werden kann. Wenn ich und kenne, finde ich für jede Messung mit Hilfe der Beziehung

Für zwei Platten, auf denen Kaufmann die elektrische und magnetische Ablenkung gemessen hat, sind die Ergebnisse die folgenden, wobei die Abweichungen in Zentimetern angegeben sind.

Platte Nr. 15.     
beobachtet berechnet
von R.
Diff. berechnet
von L.
Diff. berechnet von
R. L.
0,1495
0.1990
0,2475
0,2960
0,3435
0,3910
0,4370
0,4825
0,5265
0,0388
0,0548
0,0716
0,0896
0,1080
0,1290
0,1524
0,1788
0,2033
0,0404
0,0550
0,0710
0,0887
0,1081
0,1297
0,1527
0,1777
0.2039
— 16
02
+ 0 6
+ 0 9
01
07
03
+ 011
06
0,0400
0,0552
0,0715
0,0895
0,1090
0,1305
0,1532
0,1777
0,2033
— 12
04
+ 0 1
+ 0 1
— 10
— 15
08
+ 011
0 0 0
0,987
0,964
0,930
0,889
0,847
0,804
0,763
0,724
0,688
0,951
0,918
0,881
0,842
0,803
0,763
0,727
0,692
0,660


  1. Kaufmann, Gött. Nachr., Math.-phys. Klasse 1903 S. 90.
  2. Runge, ebendort S. 326.