und des Königlichen Hauses, sowie ein Mitglied der Kreisdirektion, der Polizeidirektor, der Oberbürgermeister und der Vorstand der städtischen Baupolizei angehören. Die Berufung von Künstlern stand anscheinend im Ermessen des Vorsitzenden und richtete sich wohl nach der Beschaffenheit der Beratungsgegenstände: an der ersten Sitzung nahmen, außer den sieben Vertretern von Behörden, der Architekt Professor Nicolai und der Bildhauer Professor Rietschel teil; in den späteren Sitzungen erschienen neben Nicolai noch die Architekten Landbaumeister Hänel und Hofbaumeister Krüger, einmal außerdem der Maler Professor Hübner.
Die erste Sitzung der Kommission fand am 25. Mai 1857 statt. Der Vorsitzende Minister von Beust legte die Umstände dar, die ihren früheren Zusammentritt verhindert hätten, und wies darauf hin, daß „die Wirksamkeit der Kommission sich teils positiv durch Anregung zu geschmackvollen, die Verschönerung der Residenz bezweckenden Bauten und Anlagen, teils negativ durch Verhinderung solcher Bauprojekte, welche gegen den ästhetischen Geschmack verstoßen oder sonst die Harmonie des bei der Erweiterung der Stadt im Auge zu behaltenden Planes stören würden, zu äußern habe“. Sodann beschäftigte man sich mit der Begutachtung eines vom Stadtrat Hempel vorgelegten Planes über die Fortführung der Bürgerwiesenanlagen und die Versetzung des Neptunbrunnens aus dem Marcolinischen Garten in die neuen Anlagen. Die Abänderungsvorschläge des Ministers hinsichtlich der Führung der Straßen und Wege entlang der Bürgerwiese wurden gebilligt und sind später im wesentlichen ausgeführt worden; auch der Versetzung des Neptunbrunnens in die Mitte der Bürgerwiese stimmte man zu, doch wurde empfohlen, ihn nicht, wie geplant war, an einen aufzuwerfenden Erdhügel, der die Fernsicht verdecken und die Wirkung des Kunstwerks beeinträchtigen werde, anzulehnen, sondern ihm einen Hintergrund von Baumgruppen und Laubwerk zu schaffen.
Auf der Tagesordnung der zweiten Sitzung am 6. Juli 1857 stand die Beratung eines Bebauungsplans für die Ländereien auf dem „Sande“ an der alten Radeberger Straße, und sodann die Ermittelung eines geeigneten Platzes für das neue Gebäude des Hauptstaatsarchivs, das man zu errichten beabsichtigte, um das alte Archivgebäude womöglich gleichzeitig mit der bereits geräumten Hofapotheke am Taschenberge abbrechen zu können. Es kamen dafür zwei Plätze in Frage: der Platz an der Hauptstraße gegenüber der Katholischen Kirche, den die Kommission aber für zu abgelegen und auch wohl nicht ausreichend erachtete, und das Fabrikgrundstück der Zuckersiedereikompanie an der Ostra-Allee und Kleinen Packhofstraße. Man empfahl, dieses Grundstück für den fraglichen Neubau zu benutzen und den Raum vor dem Gebäude mit Gartenanlagen zu besetzen. Schließlich erklärte noch der Minister die Beseitigung der Verkaufsbuden von dem Altmarkte „im Interesse der Verschönerung des durch seine Größe und Regelmäßigkeit ausgezeichneten Marktplatzes“ für dringend wünschenswert.
In der dritten Sitzung am 7. Juni 1858 kam der Bebauungsplan für die Bauflächen zwischen der äußeren Bürgerwiese und der Sächsisch-Böhmischen Staatseisenbahn, sowie das Projekt eines Elbkais auf Neustädter Seite unterhalb der Augustusbrücke zur Beratung. Außerdem wurde eine würdige Instandsetzung des Reiterdenkmals Augusts des Starken angeregt.
Eine vierte Sitzung fand erst am 13. April 1861 statt. Man besprach zunächst eingehend den neuen Stadtbebauungsplan, wobei auch schon der Vorschlag auftauchte, ihn zum Gegenstand eines Wettbewerbs unter den Bautechnikern zu machen. Weiter wurde die gerade jetzt wieder brennende Frage der Bebauung des Italienischen Dörfchens an der Hand der von den Architekten Nicolai und Hänel dafür aufgesetzten Bedingungen beraten. Im Gegensatze zu diesen drang die Kommission darauf, daß für die Neubauten die Höhe der jetzigen Häuser zum Maßstab zu nehmen und daher zu bedingen sei, daß die zu errichtenden Gebäude, abgesehen von Mittel- und Eckbauten, eine Höhe von nur 15 Ellen erhielten. Für die Gestaltung der Neubauten wollte man einen Wettbewerb ausgeschrieben wissen. Ein Entwurf Hänels über den Umbau der Terrassentreppe wurde, abgesehen von der bereits durch königliche Entschließung anders angeordneten plastischen Ausschmückung, zur Ausführung empfohlen.
Wieder entstand eine lange Pause: erst am 29. Mai 1865 fand die nächste Sitzung statt. In ihr beschäftigte sich die Kommission mit dem Plane des Grafen Hofmannsegg für die Bebauung seines Grundstücks an der Wiesentorstraße, das zur Anlegung einer Straße in Fortsetzung der Klostergasse nach dem Hospitalplatze zu benutzt werden sollte. Die Kommission erklärte, entgegen den vorliegenden beifälligen Begutachtungen des Projekts von andrer Seite, die zweiseitige Bebauung der geplanten Straße wegen des unschönen Anblicks, den die Hinterfronten der südlichen Häuserreihe nach der Elbe zu über die Pontonschuppen hinweg bieten würden, für durchaus unzulässig und wollte nur die Errichtung der nördlichen Häuserreihe gestattet wissen, wozu es aber damals glücklicherweise auch nicht kam.
So hatte die Kommission in den 12 Jahren ihres Bestehens zwar nur 5 Sitzungen gehalten, immerhin aber in mehreren für die Verschönerung der Stadt wichtigen Fragen einen günstigen Einfluß ausgeübt. Es war ja übrigens auch eine Zeit sehr langsamer baulicher Entwicklung der Stadt, in der sich der Kommission nur
Dr. Otto Richter (Hrsg.): Dresdner Geschichtsblätter Band 4 (1905 bis 1908). Wilhelm Baensch Dresden, Dresden 1905 bis 1908, Seite 79. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Dresdner_Geschichtsbl%C3%A4tter_Vierter_Band.pdf/82&oldid=- (Version vom 4.2.2025)