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Seite:Die geschichtliche Entwicklung des Thierschutzes.pdf/24

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Auch ist Jedermann befugt, Thierqälereien oder Thiermisshandlungen unmittelbar bei der Behörde anzuzeigen.

Indess, die Erfahrung hat gelehrt, dass die Sache des Thierschutzes durch Concentrirung der Kräfte ungemein gewinnt, und dass die Einzelkräfte lebendiger und wirkungsvoller sich gestalten, wenn sie, sich gegenseitig anregend, eines festen Rückhaltes nicht entbehren.

Einen solchen Anhalt für die Einzelkraft bietet aber unstreitig ein Verein. Und wenn der Einzelne durch den Beitritt zu einem solchen naturgemäss gewisse Bedingungen eingehen muss, so schöpft er doch andererseits aus dem Verein eine Summe von Erfahrungen und vielseitigen Anregungen, dass er dabei für seine eigenen Bestrebungen gewinnt, sie wenigstens nutzbringender erschauen wird.

Aber auch die Sache selbst wird durch eine vereinsmässig betriebene Thätigkeit ausserordentlich gefordert, weil hier die Kräfte nicht zersplittert werden, sondern nach einer Richtung abzielen und schliesslich wie die convergirenden Linien der Geometrie, in einem Punkte Zusammentreffen.

Es bedarf keines Beweises, dass mit den Mitteln eines Vereins, welche, obgleich nur markweise zusammengeschossen, schliesslich doch zu beträchtlichen Summen anwachsen, ganz andere Erfolge erzielt werden können, als mit den Aufwendungen, die hier und da Jemand macht, sowie, dass die Vereinigung vieler Personen zu einem bestimmten Zweck auch nach aussen hin viel bedeutenderen Einfluss auszuüben vermag, als der Einzelne.

Also eines der wirksamsten Mittel für den Thierschutz sind unstreitig die Thierschutz-Vereine.

Ihre hauptsächlichste Aufgabe besteht darin, in ihren Versammlungen durch Vorträge und ausserhalb derselben durch belehrende Schriften zu wirken, sowie durch Veröffentlichung ihrer Erfahrungen und der hierauf begründeten Rathschläge die Ideen des Thierschutzes im Volke möglichst zu verbreiten. Sie müssen, kurz gesägt, die belebende Kraft des Thierschutz-Principes sein.

Die Thierschutz-Vereine haben aber auch dafür zu sorgen, dass die vorkommenden Thierquälereien, soweit immer thunlich, eine strafrechtliche Sühne finden und weiter sollen sie ihr Bestreben darauf richten, dass die zum Schutze der Thiere erlassenen Gesetze nach Massgabe der beim praktischen Thierschutz gewonnenen Erfahrungen ergänzt und erweitert werden. Freilich dürfen hierbei die Anforderungen nicht zu hoch ge- spannt werden und es ist auch hier dringend vor dem „Zu viel“

Empfohlene Zitierweise:
Gustav Schaefer: Die geschichtliche Entwickelung des Thierschutzes. Verlag des Vereins zum Schutze der Thiere, Dresden 1889, Seite 20. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_geschichtliche_Entwicklung_des_Thierschutzes.pdf/24&oldid=- (Version vom 5.9.2024)