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Seite:Der Bundschuh zu Lehen im Breisgau.djvu/30

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ein, und überschickte schon unterm 12. Oktober Matern Weinmann’s von Mengen Aussage mit der Bitte, ihm gegenseitig die Namen der gemachten Gefangenen mitzutheilen. Er fügt diesem Briefe unter Anderm bei, daß Marx Stüdlin, der nun zu Freiburg sitze, dem Weinmann eröffnet habe: der Vogt im Glotterthale, auch Clevi Jäcklin von Munzingen und Viele am Kaiserstuhle und in der March seien in der Sache verwickelt, er habe aber doch keinen vom Kaiserstuhle oder aus der March mit Namen nennen können.[1]

Auch von Straßburg und Villingen kamen bald (15. u. 16. Oktober) höchst theilnehmende Schreiben, wovon besonders das Letztere durch seinen herzlichen Ton anspricht, aber zugleich beweiset, wie die Aufregung des Volkes schon über den Wald sich zu verbreiten angefangen hatte.[2]

Sogar Schlettstadt wendete sich in diesen „wilden Läufen“ (unterm 18. Oktober), gewarnt durch hohe Personen, in ängstlichem Tone an Freiburg und bat um beruhigende Nachrichten.[3]

Die Verfügungen der kaiserl. Regierung zu Ensisheim auf die ihr von Seite des Markgrafen gemachten Mittheilungen erfolgten höchst langsam. Erst unterm 13. Oktober, als bereits die entscheidenden Schritte geschehen waren, ließ sie ein allgemeines Mandat gegen die Bundschuher ausfertigen, das den 18. Oktober zu Freiburg ankam.

Der Stadtschreiber daselbst bemerkte deßhalb auf


  1. Beil. Nro. 8.
  2. Beil. Nro 11 und 12.
  3. Beil. Nro. 13.
Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Schreiber: Der Bundschuh zu Lehen im Breisgau. Freiburg im Breisgau, 1824, Seite 24. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Bundschuh_zu_Lehen_im_Breisgau.djvu/30&oldid=- (Version vom 31.7.2018)