der Stadt Braunschweig ein aristokratischer Senat mit großer Härte. Die Rechte der Bürgerschaft gegen Übergriffe dieser Aristokratie vertrat mit kühner und kräftiger Stimme einer der achtungswürdigsten und gebildetsten Männer in Braunschweig, der Bürgerhauptmann Henning Brabant. Seine Gegner suchten diese lästige Stimme auf alle Weise zum Schweigen zu bringen. Als es nicht gelang, griff man zu einem Mittel, das in der Hand der Gewaltigen jener Zeit selten fehlschlug, zu Einleitung eines peinlichen Prozesses. Auf den Umstand, daß einmal ein Rabe in das Haus Brabants flog, wurde die Anklage eines Bundes desselben mit dem Teufel gestützt und diese noch gehäuft mit der weitern Anschuldigung, Brabant habe sich mit dem Herzog gegen die Rechte des Rats verbunden. Darauf hin wurde er verhaftet. Wohl wissend, welches Schicksal ihm drohte, suchte er demselben durch Flucht sich zu entziehen. Er ließ sich vom Gefängnis herab, fiel, brach ein Bein und wurde wieder in den Kerker zurückgebracht. Nun begann man den Prozeß sofort mit der Folter. Auf die unmenschlichste Weise wurde sie gegen ihn augewendet; z. B. nachdem man ihn an den rückwärts gebundenen Armen an das Gewölbe
Oskar Wächter: Vehmgerichte und Hexenprozesse in Deutschland. W. Spemann, Stuttgart 1882, Seite 206. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Vehmgerichte_und_Hexenprozesse_in_Deutschland_W%C3%A4chter.djvu/204&oldid=- (Version vom 31.7.2018)