Es wurde mit Prozessen 4 Jahre lang fortgesetzt.
Die massenhaften Hexenverfolgungen waren indes keineswegs eine nur in Deutschland vorkommende Erscheinung. In Frankreich kamen sie in noch früherer Zeit in gleicher Weise vor, in der Schweiz, Italien, Spanien, England, in den Niederlanden, in Schweden und Dänemark fanden sie sich nicht minder. So z. B. wurden in Oberitalien bei einem Hexenprozesse 100 Personen verbrannt; in Como hatte ein Hexenrichter im Jahre 1485 einundvierzig Hexen verbrennen lassen: in Schweden wurden in dem einen Orte Mora im Jahre 1669 allein 72 Weiber und 15 Kinder wegen Zauberei und Bund mit dem Teufel zum Tode verurteilt.
Der Stadtsyndikus Voigt zu Quedlinburg hat in der „Berliner Monatsschrift“ von 1784 die ungefähre Zahl der in Europa als Hexen Hingerichteten auf eine Million berechnet. Andere Berechnungen kommen auf mehrere Millionen.
Nicht selten mußte Verdacht der Zauberei den Vorwand abgeben, eine Verfolgung aus politischen oder kirchlichen Motiven einzuleiten. Hiefür nur ein Beispiel.
Im Anfange des 17. Jahrhunderts herrschte in
Oskar Wächter: Vehmgerichte und Hexenprozesse in Deutschland. W. Spemann, Stuttgart 1882, Seite 205. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Vehmgerichte_und_Hexenprozesse_in_Deutschland_W%C3%A4chter.djvu/203&oldid=- (Version vom 31.7.2018)