Hans Hensche, Webers in Möhringen, einem dem Eßlinger Spital gehörigen Orte verhaftet und nach Eßlingen geführt. Sie war der Hexerei verdächtig. Denn einst, als sie bei einem Taufschmaus war, sprang eine schwarze Katze über den Tisch, alle Anwesenden entsetzten sich, sie allein sagte, sie scheue sich nicht, und trank ihr Glas, worin die Katze ihre Pfote gebracht hatte, aus. Auch wollte man ein Säckchen mit Kindsbeinchen bei ihr gefunden haben, dessen Inhalt indes die medizinische Fakultät in Tübingen für Stärkmehl erkannte. Auf der Folter wurden ihr Geständnisse abgepreßt, weil sie hoffte, dann eher wieder zu ihrem Mann und ihren Kindern kommen zu können, Geständnisse, die sie nachher zurücknahm. Sie hielt nun auch die höheren Grade der Folter aus und wurde auch entlassen mit dem Befehl, das Gebiet der Stadt und des Spitals für immer zu meiden. Sie reiste auch wirklich ab, doch bald übermannte sie die Sehnsucht nach den Ihrigen, sie kehrte nach Möhringen zurück. Man nahm sie aber alsbald fest und brachte sie nach Eßlingen, wo sie mit Ruten gehauen und dann mit der Weisung, wenn sie noch einmal zurückkehre, werde man sie hinrichten, wieder über die Grenze gebracht wurde.
Oskar Wächter: Vehmgerichte und Hexenprozesse in Deutschland. W. Spemann, Stuttgart 1882, Seite 204. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Vehmgerichte_und_Hexenprozesse_in_Deutschland_W%C3%A4chter.djvu/202&oldid=- (Version vom 31.7.2018)