angegriffen, beteuerte sie unter großem Geschrei und Heulen ihre Unschuld: sie wüßte nichts zu sagen, als von ihrem lieben Herrn Jesu. Hierauf wurde die Unglückliche auch am rechten Fuße geschraubt, worauf sie unter Jammern und Schreien ausrief, man solle doch nicht so unbarmherzig mit ihr umgehen, sie wäre ja ein Mensch und kein Hund, es geschehe ihr Gewalt. Weil man nichts aus ihr hat bringen können, hat man sie wieder weg ins Gefängnis führen lassen.
Nach 3 Tagen, von neuem peinlich angegriffen, gab sie alles zu, was man ihr nachgesagt hatte. Sie wurde hingerichtet (Schwert). Der Pfarrer mußte persönlich dem Gericht die Kosten der Hinrichtung überbringen.
In Rottweil (am Neckar) wurden im 16. Jahrhundert 42 und im 17. Jahrhundert 71 Hexen und Zauberer verbrannt.
In Eßlingen am Neckar begann im Jahr 1662 eine furchtbare Hexenverfolgung, welche auch die zugehörigen Dörfer Möhringen und Vaihingen ergriff. Wie leicht man es damit zu nehmen pflegte, mag von vielen ein Beispiel zeigen.
Im April 1663 wurde Agnes, die Ehefrau des
Oskar Wächter: Vehmgerichte und Hexenprozesse in Deutschland. W. Spemann, Stuttgart 1882, Seite 203. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Vehmgerichte_und_Hexenprozesse_in_Deutschland_W%C3%A4chter.djvu/201&oldid=- (Version vom 31.7.2018)