In Nassau war die Hexenverfolgung seit 1628 in vollem Gang. In den Dörfern wurden Ausschüsse bestellt, welche alle wegen Hexerei verdächtigen Personen den im Lande herumziehenden Hexenkommissären anzeigen sollten. Bald füllten sich alle Kerker mit Unglücklichen, welche auf der Folter alle Greuel der Hexenversammlungen bekennen mußten. Die heftigste Aufregung hatte das Volk erfaßt, so daß manche sich selbst als Hexen angaben. Ein Mädchen aus Amdorf bekannte sich selbst bei ihrem Vater als Hexe, der sich infolge dessen in seinem Gewissen dazu gedrängt fühlte, die eigne Tochter zur Anzeige zu bringen, worauf das Mädchen schon nach 10 Tagen hingerichtet wurde.
Selten dauerte ein Prozeß über 14 Tage, indem man mit der Tortur alles rasch fertig brachte. Nicht wenige starben aber in den Kerkerlöchern infolge der erlittenen Tortur oder durch die unmenschliche Behandlung in den Gefängnissen.
So ging es im Nassauer Lande jahrelang zu; in allen Gegenden schleppte man Verurteilte zu den Scheiterhaufen. Allein in Dillenburg wurden damals 35, in Driedorf 30, in Herborn 90 Personen hingerichtet. Bald war keine Frau und
Oskar Wächter: Vehmgerichte und Hexenprozesse in Deutschland. W. Spemann, Stuttgart 1882, Seite 200. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Vehmgerichte_und_Hexenprozesse_in_Deutschland_W%C3%A4chter.djvu/198&oldid=- (Version vom 31.7.2018)