kein Mädchen im Lande vor Kerker und Folter mehr sicher.
Die in dem nassauischen Staatsarchiv zu Idstein aufbewahrten Akten beweisen, daß Hexenfurcht und Verfolgung durch das ganze Jahrhundert fortwährte.
Eine Witwe Hennemann von Niederseelbach wurde – auf Angabe einer andern Gefangenen – eingezogen. Unter den entsetzlichsten Schmerzen der Tortur sagte sie, sie müsse wider ihr Gewissen reden, wenn sie der Zauberei geständig sein wolle. – Unter den Schmerzen der Folter geriet sie in eine Art Erstarrung, daß sie reden wollte, aber nicht konnte. Sobald sie aber die Sprache wieder erhielt, bekannte sie sich zu allem, was man von ihr wissen wollte.
Eine weitere Angeschuldigte, Margarethe, Georg Hartmanns Ehefrau von Heftrich, stellte alles entschieden in Abrede, wisse nichts, als von ihrem lieben Herrn Jesu, habe mit dem Teufel nichts zu thun. Dabei blieb sie auch unter allen Graden der Tortur, von den Beinschrauben an bis zu der Daumenpresse, wurde aber noch 4 Monate im Gefängnis behalten.
Von einer Witwe Weyland wird berichtet: diese
Oskar Wächter: Vehmgerichte und Hexenprozesse in Deutschland. W. Spemann, Stuttgart 1882, Seite 201. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Vehmgerichte_und_Hexenprozesse_in_Deutschland_W%C3%A4chter.djvu/199&oldid=- (Version vom 31.7.2018)