ist gesagt, daß er die Folter solange wiederholen lasse, bis die Leute gestehen oder ganz ohnmächtig werden, wodurch er mehrere ganz gelähmt, ja sogar ums Leben gebracht habe. Daß er die Leute nach wiederholter, oft viermaliger Folter in abscheuliche Gefängnisse werfen lasse. Daß er schwangere Weiber nicht einmal verschone. Daß er die Leute mit selbsterfundenen Instrumenten peinigen lasse, wie z. B. mit einem, wie ein Messer zugeschnittenen Holze; dann auch mit brennenden Fackeln über den Rücken und andern bisher unbekannten Tormenten. Daß er die Valentine Wächter dergestalt peinigen ließ, daß sie dieselbe Nacht noch mit Tod abging.
Regelmäßig pflegte Voß, wenn er aus einer der Unglücklichen ein Geständnis herausgepreßt hatte, noch zu fragen: Besinne dich, ob in der und der Gasse nicht noch etliche wohnen, die Zauberei treiben. Zeige mir sie an und schone sie nicht. Andere haben dich auch nicht geschont. Die Reichen tanzen so gern, wie die Armen u. s. w.
Für jede Verurteilung, wie für jede Freisprechung mußten ihm beträchtliche Summen gezahlt werden – in den 3 Jahren nahm er auf diese Weise 5393 Gulden ein.
Oskar Wächter: Vehmgerichte und Hexenprozesse in Deutschland. W. Spemann, Stuttgart 1882, Seite 199. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Vehmgerichte_und_Hexenprozesse_in_Deutschland_W%C3%A4chter.djvu/197&oldid=- (Version vom 31.7.2018)