allhier, so den Namen gehabt, daß sie die schönste und züchtigste gewesen von der ganzen Stadt, von neunzehn Jahren, hingerichtet, welche von dem Bischofe selbst von Kind an auferzogen.“
Ein Hexenrichter in Fulda, Balzer Voß, rühmte sich, er habe allein über 700 beiderlei Geschlechts verbrennen lassen und hoffe, es über 1000 hinauszubringen. Mit der Ausrottung der Hexen betraut war das Stadtgericht zu Fulda, die „Müntz“ genannt. Voß wurde als Malefizmeister bestellt und brachte die Tortur in der denkbar unmenschlichsten Weise zur Anwendung. Viele Gefolterte starben während der Tortur oder unmittelbar nach derselben. Viele machten im Kerker aus Verzweiflung ihrem Leben selbst ein Ende.
Ein verhaftetes Weib ließ er in ein abscheuliches Gefängnis, in einen Hundestall am Backhause des Fuldaer Schlosses einsperren, in grausamer Weise an Händen und Füßen fesseln und nötigen, durch ein niedriges Loch auf allen Vieren wie ein Hund zu kriechen, worin sie dann gekrümmt und gebückt, elendiglich hockend, sich weder regen, bewegen, aufrecht stehen, noch des leidigen Ungeziefers erwehren konnte.
In einer Beschwerde gegen diesen Unmenschen
Oskar Wächter: Vehmgerichte und Hexenprozesse in Deutschland. W. Spemann, Stuttgart 1882, Seite 198. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Vehmgerichte_und_Hexenprozesse_in_Deutschland_W%C3%A4chter.djvu/196&oldid=- (Version vom 31.7.2018)