gegen sie hatte, mußte sie endlich entlassen werden. Aber im folgenden Jahre, da man weitern Verdacht zu haben vermeinte, wurde sie abermals gefänglich eingezogen und noch entsetzlicher gemartert. Sie wurde viermal aufgezogen, sechzehnmal wurden die Schrauben so weit geschraubt, als es nur möglich war, und da sie wiederholt in Starrkrampf verfiel, so wurde ihr mehrmals mit Werkzeugen der Mund aufgebrochen, damit sie bekennen sollte. Bald betete sie, bald brüllte sie „wie ein Hund“. Ihre Seelenstärke war größer als die Bosheit ihrer Peiniger. Endlich wurde die unglückliche Frau mit Landesverweisung entlassen.
In der Erzdiözese Köln erstreckte sich die Hexenverfolgung in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts über alle Schichten der Gesellschaft. Namentlich auch in Bonn fing man an „stark zu brennen“. Der Pfarrer zu Alfter schreibt hierüber: „Es geht gewiß die halbe Stadt drauf. Denn allhier sind schon Professores, Candidati juris, Pastores, Canonici und Vicarii, Religiosi eingelegt und verbrannt … Der Kanzler samt der Kanzlerin und des geheimen Secretarii Hausfrau sind schon fort und gerichtet. Am Abend unserer lieben Frauen ist eine Tochter
Oskar Wächter: Vehmgerichte und Hexenprozesse in Deutschland. W. Spemann, Stuttgart 1882, Seite 197. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Vehmgerichte_und_Hexenprozesse_in_Deutschland_W%C3%A4chter.djvu/195&oldid=- (Version vom 31.7.2018)