Hexenprozesse im Jahr 1625. Hier wurden 600 Menschen als Hexen, Zauberer und Teufelsbanner verbrannt. Dies meldet eine (1659) mit bischöflicher Genehmigung zu Bamberg gedruckte Schrift. Unter den Hingerichteten werden aufgeführt: „der Cantzler und Doctor Horn, des Cantzlers Sohn, sein Weib und zwo Töchter, auch viel vornehme Herren und Raths-Personen, sonderlich etliche Personen, die mit dem Bischof über der Tafel gesessen … Es sind etliche Mägdlein von 7, 8, 9 und 10 Jahren unter diesen Zauberinnen gewesen; deren 22 sind hingerichtet und verbrannt worden, wie sie denn auch Zetter über die Mütter geschrieen, die sie solche Teufelskunst gelehrt haben. Und hat die Zauberei so überhand genommen, daß auch die Kinder in Schulen und auf der Gassen einander gelehret.“
Das gleiche Los traf um dieselbe Zeit im Bistum Würzburg eine Menge Personen. Es wurden dort von 1622-1629 mehr als 200 – nach einer damals erschienenen Schrift über 900 – Personen wegen Hexerei und Zauberei hingerichtet, von jedem Alter, Stand, Geschlecht, Einheimische und Fremde, Geistliche, Ratsherren und Söhne des fränkischen Adels, Matronen, Jungfrauen und unmündige Kinder;
Oskar Wächter: Vehmgerichte und Hexenprozesse in Deutschland. W. Spemann, Stuttgart 1882, Seite 189. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Vehmgerichte_und_Hexenprozesse_in_Deutschland_W%C3%A4chter.djvu/187&oldid=- (Version vom 31.7.2018)