Gliedmaßen notdürftig wieder ineinanderfügte, benützte den frischen Eindruck der überstandnen namenlosen Schmerzen und die qualvolle Lage des Eingekerkerten dazu, um ihm begreiflich zu machen, daß ihm doch alles Leugnen nichts helfen werde; eine neue noch schärfere Tortur werde ihm schließlich das Geständnis abnötigen. Bekenne er jetzt freiwillig, so werde er sich vielleicht noch von der Strafe des Feuertodes retten können und zum Schwerte begnadigt werden; bleibe er aber hartnäckig, so würden seine Richter kein Mitleiden mehr gegen ihn kennen.
Nicht wenige aber starben auf der Folter oder gleich nach der Folter. Dies war lediglich eine Bekräftigung des Verdachts – der Teufel hatte sie dann getötet, und sie wurden deshalb unter den Galgen verscharrt. So heißt es in einem Urteil bei dem berühmten Juristen Carpzov: „Weil aus den Akten so viel zu befinden, daß der Teufel auf der Tortur der Margarethe Sparrwitz so hart zugesetzt, daß sie, als sie kaum eine halbe Stunde an der Leiter gespannt, mit großem Geschrei Tods verfahren und ihr Haupt gesenkt, daß man gesehen, daß sie der Teufel inwendig im Leibe umgebracht, inmaßen denn auch daraus abzunehmen ist, daß es mit ihr nicht
Oskar Wächter: Vehmgerichte und Hexenprozesse in Deutschland. W. Spemann, Stuttgart 1882, Seite 167. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Vehmgerichte_und_Hexenprozesse_in_Deutschland_W%C3%A4chter.djvu/165&oldid=- (Version vom 31.7.2018)