wäre wohl etwas, wenn man nach einmal beständig ausgehaltner Tortur vor fernerer Marter gesichert wäre; aber, da man die peinliche Frage zum zweiten, dritten, auch wohl mehr Malen repetieret, und des Folterns, Ziehens, Geißelns, Sengens und Brennens fast kein Ende ist, darf ihm niemand den Gedanken machen, wieder loszuwerden.“
„Wer wollte nicht lieber sterben und mit tausend Lügen sich einer solchen Pein und Marter überheben? Aber viele halten es für eine Todsünde, sich zu dem Laster der Zauberei (das sie nicht begangen) zu bekennen. Damit sie nun solchergestalt ihre Seele nicht beschweren mögen, so strecken sie alle ihre Kräfte dran, daß sie die Marter aushalten, müssen aber endlich doch wegen Unleidlichkeit der Marter gewonnen geben, und wann sie alsdann vermeinen, daß es wegen solcher falschen Bekenntnis nunmehr um ihre Seligkeit schon gethan sei, wie ängsten, quälen und bekümmern sich dann solche arme Leute im Gefängnis, also, daß ihrer viele in Verzweiflung fallen.“
Spee ruft aus: „Wehe der Armen, welche einmal ihren Fuß in die Folterkammer gesetzt hat! Sie wird ihn nicht wieder herausziehen, als bis sie alles nur Denkbare gestanden hat!“ Ebenso spricht
Oskar Wächter: Vehmgerichte und Hexenprozesse in Deutschland. W. Spemann, Stuttgart 1882, Seite 156. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Vehmgerichte_und_Hexenprozesse_in_Deutschland_W%C3%A4chter.djvu/154&oldid=- (Version vom 31.7.2018)