4 Stunden gewähret und sie gehangen, der Scharfrichter aber zum Morgenbrot gegangen, und als er wiederkam, ihr Brandwein auf den Rücken gegossen und angezündet, ihr viele Gewichte auf den Rücken gelegt und sie in die Höhe gezogen; nach diesem wieder auf die Leiter und ihr ein ungehobeltes Bret mit Stacheln unter den Rücken gelegt und mit den Händen bis an die Decke aufgezogen; fürder: die beiden großen Fußzehen und beide Daumen zusammengeschraubet, eine Stange durch die Arme gestecket und sie also aufgehänget, da ihr immer eine Ohnmacht nach der andern zugegangen, die Beine in den Waden geschraubet, und die Tortur auf die Fragen unterschiedlich wiederholet.
Bei der dritten Tortur mit einer ledernen Peitsche um die Lenden und sonst aufs Blut gehauen, ihr die Daumen und großen Zehen zusammengeschraubet, sie also im Bock sitzen lassen, und waren der Henker und die Gerichtspersonen zum Morgenbrot gegangen von 10 bis 1 Uhr, darauf sie abermal mit der Karbatsche jämmerlich zerhauen.
Den andern Tag die Tortur wiederholet.“
Ein schon erwähnter Schriftsteller jener Zeit, Spee, bemerkt, nachdem er die Folter beschrieben: „Es
Oskar Wächter: Vehmgerichte und Hexenprozesse in Deutschland. W. Spemann, Stuttgart 1882, Seite 155. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Vehmgerichte_und_Hexenprozesse_in_Deutschland_W%C3%A4chter.djvu/153&oldid=- (Version vom 31.7.2018)