so war man fest überzeugt, daß ein Zauberer oder eine Hexe im Orte ihr Unwesen treiben. Jedermann forschte nach, wer wohl der Zauberer oder die Hexe sei.
Hatte etwa jemand während eines Gewitters allein an der Stelle im Felde gestanden, wo sich das Gewitter erhob oder zuerst entlud, so war das ein schwerer Verdachtsgrund gegen ihn. Denn warum stand er dort in jener Zeit, wenn er nicht das Gewitter herbeirufen wollte? Hatte ferner ein Mann oder eine Frau ein Stück Vieh gelobt oder gestreichelt, das später erkrankte, oder einen Menschen unvermutet angesprochen oder schief angesehen, der sich bald nachher unwohl fühlte, so trugen sie auch unzweifelhaft die Schuld au der Erkrankung des Viehes oder des Menschen. Der eine sprach den Verdacht gegen einen Freund im Vertrauen aus, der andre brachte ihn auf die Straße; man redete davon hin und her, bis er sich festsetzte.
Einem Bürgersmann in einem Landstädtchen fiel sein Pferd bei Nacht. Darauf kommt er zu einer ehrbaren Matrone, verlangt von ihr Bezahlung seines Pferdes, wenn sie nicht wolle als Hexe angegeben sein; denn es sei ihm gezeigt worden, daß
Oskar Wächter: Vehmgerichte und Hexenprozesse in Deutschland. W. Spemann, Stuttgart 1882, Seite 127. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Vehmgerichte_und_Hexenprozesse_in_Deutschland_W%C3%A4chter.djvu/125&oldid=- (Version vom 31.7.2018)