gerechtfertigt, daß auf den Bund, ja schon auf den Verkehr mit dem Teufel, dessen Realität für die Volksüberzeugung feststand, – die Strafe der Zauberei, der Feuertod, gesetzt werde.
Die römische Kirche verfolgte Abweichungen von ihrer Lehre in der katholischen Christenheit als Ketzerei durch die Inquisition. Fiel nun das Hexenwesen unter den Begriff der Ketzerei, so erschien es angezeigt, auch zur Ausrottung derselben die kirchliche Inquisition aufzubieten.
So war in Frankreich schon im 14. Jahrhundert durch die Kirche der Hexenprozeß vollständig ausgebildet. Zauberei und Ketzerei wurden in der Regel als miteinander verbunden betrachtet. Daher finden sich sehr häufig Ketzer unter der Anklage der Zauberei vor die Inquisition geführt und verurteilt. In Carcasonne wurden von 1320 bis 1350 über 400 Zauberer prozessiert und davon die Hälfte hingerichtet; im Jahr 1357 kamen dort 31 Hinrichtungen vor. In Toulouse wurden in jenen drei Jahrzehnten 600 Urteile wegen Zauberei gefällt.
Fast in allen europäischen Ländern finden wir umfassende Hexenverfolgungen, namentlich auch in England, in der Lombardei, in Spanien, in Flandern,
Oskar Wächter: Vehmgerichte und Hexenprozesse in Deutschland. W. Spemann, Stuttgart 1882, Seite 118. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Vehmgerichte_und_Hexenprozesse_in_Deutschland_W%C3%A4chter.djvu/116&oldid=- (Version vom 31.7.2018)