in den Niederlanden, in Schweden; ferner in der Schweiz, in Ungarn, in Tyrol.
In Deutschland aber wurde die Inquisition und die Hexenverfolgung erst gegen Ende des 15. Jahrhunderts eingeführt. Es geschah dies von Papst Innocenz VIII. mittelst einer Bulle vom Dezember 1484. Es werde ihm berichtet, sagt der Papst, daß in Deutschland viele Personen beiderlei Geschlechts mit bösen Geistern sich verbinden, durch ihre Zaubereien Menschen und Tieren schaden, die Felder und ihre Früchte verderben, den christlichen Glauben ableugnen und andre Verbrechen vom Feinde des menschlichen Geschlechts getrieben begehen. Es werden deshalb zwei Professoren der Theologie, die Dominikaner Heinrich Institor (Krämer) und Jakob Sprenger, jener für Oberdeutschland, dieser für die Rheingegend, als Inquisitoren mit den ausgedehntesten Vollmachten bestellt. Sie sollen „wider alle und jede Personen, wes Standes und Vorzuges sie sein mögen, solches Amt der Inquisition vollziehen und die Personen selbst, welche sie schuldig befinden, nach ihrem Verbrechen züchtigen, in Haft nehmen, am Leib und am Vermögen strafen, auch alles und jedes, was dazu nützlich
Oskar Wächter: Vehmgerichte und Hexenprozesse in Deutschland. W. Spemann, Stuttgart 1882, Seite 119. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Vehmgerichte_und_Hexenprozesse_in_Deutschland_W%C3%A4chter.djvu/117&oldid=- (Version vom 31.7.2018)