sich ergeben, die Macht empfangen hätten, sich in Wölfe zu verwandeln und in dieser Gestalt einzeln oder in Scharen umherstreiften, Menschen und Tiere anfielen – als „Werwölfe“. Im Eindruck und auf Vorhalt solcher Sagen gaben denn auch häufig die Angeklagten auf der Folter zu Protokoll, daß sie hätten „wulfen“, in Wolfsgestalt Schaden stiften gekonnt.
Überblickt man die zahllosen Erzählungen von Hexen und Zauberern, so ist auffallend, daß trotz der großen satanischen Kunst und aller Vorspiegelungen, durch die sie berückt wurden, all diese Weiber in Elend und tiefer Armut stecken bleiben; auch die vermeinten Genüsse und Freuden bei den nächtlichen Zauberfahrten und andrem Verkehr mit dem Teufel geben ihnen keine wahre Befriedigung. Ein zweites charakteristisches Merkmal ist, daß der Teufelskult als durchgehende Parodie der christlichen Religion sich ausprägt und seinen Mittelpunkt darin findet, daß Hexe und Zauberer ihre Taufe und den christlichen Glauben abschwören. In diesen beiden Merkmalen, namentlich auch in dem des Betrogenwerdens durch den Teufel, liegt das tiefe Volksbewußtsein von der Nichtigkeit aber auch Verwerflichkeit des ganzen Zauberwesens.
Oskar Wächter: Vehmgerichte und Hexenprozesse in Deutschland. W. Spemann, Stuttgart 1882, Seite 115. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Vehmgerichte_und_Hexenprozesse_in_Deutschland_W%C3%A4chter.djvu/113&oldid=- (Version vom 31.7.2018)