Wer sich dem Teufel ergeben hat, muß am Hexensabbat teilnehmen. Dieser wird vorzugsweise in den christlichen Festzeiten, Ostern, Pfingsten, Johannis, Weihnachten, auch im Monat Mai (Walpurgisnacht) gefeiert, auf benachbarten Bergen oder in Schlössern oder auf Haiden oder im Rathskeller, oder an Kreuzwegen, auf Kirchhöfen oder andern gelegnen Plätzen abgehalten. Im nördlichen Deutschland ist namentlich der Blocksberg Ziel der nächtlichen Ausfahrt.
Zum nächtlichen Hexensabbat reiten die Hexen auf Besen oder auf Ofengabeln, welche mit der Hexensalbe bestrichen werden. Der Weg geht durch den Schornstein oder das Kammerfenster mit dem Ruf „Wohl aus und an, stoß nirgend an!“ oder dergleichen. Bei der großen Versammlung wird dem Teufel gehuldigt und finden Mahlzeiten statt, doch ohne Salz und Brot; häufig werden kleine Kinder verzehrt. Nach dem Essen beginnt der Tanz und diesem folgt das unzüchtige Gelage mit den teuflischen Gesellen. Bei den Versammlungen kommt eine satanische Nachäffung der christlichen Sakramente vor; die Taufe wird mit Blut oder mit Schwefel und Salz vollzogen. Oft finden sich bei dem Teufelsbund Verschreibungen
Oskar Wächter: Vehmgerichte und Hexenprozesse in Deutschland. W. Spemann, Stuttgart 1882, Seite 113. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Vehmgerichte_und_Hexenprozesse_in_Deutschland_W%C3%A4chter.djvu/111&oldid=- (Version vom 31.7.2018)