Arme, verführt sie, das Bündnis mit ihm einzugehen, sich ihm hinzugeben – er drückt ihr mit seiner Kralle das Teufelszeichen (Stigma) auf und verschwindet. Nun gehen der Verblendeten die Augen auf, aber – sie kann nicht mehr zurück. Der Teufel nötigt sie, ihm sich zu verschreiben, Gott abzusagen und zu lästern. Nun muß sie dem Teufel dienen. Er unterweist sie, Menschen und Vieh Krankheit und Unfruchtbarkeit anzuhängen, die Christen an Leib und Seele, an Hab und Gut zu verderben, Gewitter und Wind zu machen, und gibt ihr ein Pulver, womit sie fremde Felder unfruchtbar machen kann u. s. w. Als Mittel dient auch die Hexensalbe und allerlei Zauberformeln. Schon ein Apfel, ein Trank Bier von der Hexe dargeboten, ja schon ein Hauch, ein böser Blick kann zur Behexung genügen.
Die Hexe („Unholdin“) ist bestrebt, unter den Menschen Haß und Zwietracht anzurichten, insbesondre Ehegatten einander zu entfremden, ihnen Abneigung gegen einander beizubringen, das eheliche Zusammensein zu verhindern.
Die Hexe kocht ihre Hexensalbe im Schädel eines Hingerichteten und verwendet dazu die Herzen kleiner Kinder und dergleichen.
Oskar Wächter: Vehmgerichte und Hexenprozesse in Deutschland. W. Spemann, Stuttgart 1882, Seite 112. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Vehmgerichte_und_Hexenprozesse_in_Deutschland_W%C3%A4chter.djvu/110&oldid=- (Version vom 31.7.2018)