so sie sich ihm ergeben; er sei der Hämmerlin und wolle ihnen alle Frohnfasten einen Gulden bringen. Aber Gott und allen Heiligen müßten sie abschwören.“ Das hätten sie dann auch aus Armut gethan. –
In dem badischen Städtchen Bräunlingen wurde Verena Hornung zum Tode verurteilt, nachdem sie (am 7. Mai 1632) auf der Folter ausgesagt: „Als sie einst wegen Mangel an Nahrung sehr betrübt gewesen, sei der böse Geist in Gestalt eines Mannes und in schwarzen Kleidern zu ihr gekommen; habe sie getröstet und gefragt, was ihr Anliegen und wie ihr zu helfen sei, er wolle ihr Geld geben. Darauf habe er mit ihr gegessen und getrunken und ihr das Geld gegeben; als sie aber damit wieder heimgekommen, seien alsbald Hafenscherben daraus geworden. Dieser böse Geist habe sich Hölderlin genannt und sei nachmals öfter, Tags und Nachts, zu ihr gekommen. Da sie sich demselben ganz ergeben, so habe er sie, obgleich sie sich sehr widersetzt, durch Schläge endlich gezwungen, Gott und alle Heiligen zu verleugnen. Zum Zeichen des Bundes mit ihm habe er Haar von ihrem Kopfe genommen u. s. w.
Mit glatten Worten bethört der böse Feind die
Oskar Wächter: Vehmgerichte und Hexenprozesse in Deutschland. W. Spemann, Stuttgart 1882, Seite 111. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Vehmgerichte_und_Hexenprozesse_in_Deutschland_W%C3%A4chter.djvu/109&oldid=- (Version vom 31.7.2018)