Peterlein, Kreutle; im Münsterlande: Frerichs, Rodderbusch, Jürgen.
In den Akten der Hexenprozesse kommen noch andre Namen vor: Junker Hans, Schönhans, Grauhans, Grünhans, Hans vom Busch, Heinrich, Grauheinrich, Hinze, Kunz, Künzchen, Teutchen, Nickel, Großnickel, Merten, Hemmerlin, Junker Storf, Junker Hahn, Göckelhahn, Schubbert, Jüngling, Schöne, Wolgemut, Wegetritt, Blümchenblau, Lindenzweig, Lindenlaub, Grünlaub, Eichenlaub, Grünewald, Zumwaldfliehen, Birnbaum, Birnbäumchen, Rautenstrauch, Buchsbaum, Stutzebusch, Stutzfeder, Weißfeder, Straußfeder, Federbusch, Flederwisch, Kehrwisch, Straußwedel, Grünwadel, Springinsfeld, Allerleiwollust, Reicheher, Leidenot, Hintenhervor, Machleid, Unglück, Schwarzburg, Dreifuß, Kuhfuß, Kuhhörnchen, Dickbauch etc. Er tröstet das Weib, verspricht ihr in ihren Bedrängnissen beizustehen, verheißt ihr vergnügtes Leben und großen Reichtum, mitunter auch droht und schreckt er. Er gibt ihr Geld, das sich aber meist übernacht in Scherben oder Dung oder dürres Laub verwandelt.
Häufig sind es auch arme, verführte und von ihrem Liebhaber verlassne Mädchen, die sich dem
Oskar Wächter: Vehmgerichte und Hexenprozesse in Deutschland. W. Spemann, Stuttgart 1882, Seite 109. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Vehmgerichte_und_Hexenprozesse_in_Deutschland_W%C3%A4chter.djvu/107&oldid=- (Version vom 31.7.2018)