gestanden das Gleiche, ihre Bekenntnisse waren der Ausdruck eines durch alle Schichten der bürgerlichen Gesellschaft verbreiteten Volksglaubens.
Und was haben sie eingestanden? Sie hätten sich dem Teufel ergeben und mit seiner Hilfe all die Greuel verübt, welche die öffentliche Meinung den Zauberern und Hexen zur Last legte. Zu solchem Geständnis mochten wohl vorzugsweise trübgestimmte Personen geneigt sein, die in ihrer Verdüsterung zu dem Wahn gekommen waren, sie würden von einem bösen Geiste beherrscht. Sie bekannten von sich alle die abenteuerlichen und schauerlichen Dinge, welche sie in ihren Kreisen hatten erzählen hören und welche bei Tag und bei Nacht ihre Gedanken und Träume erfüllten.
Vor ein einsames, einfältiges, trauerndes oder von Not bedrängtes – oder auch vor ein fürwitziges oder in Leidenschaft aufgeregtes Weib tritt plötzlich der Versucher. Er erscheint als schmucker Kavalier, als Junker, Jäger, Reiter oder auch als ehrsamer Bürgersmann und stellt sich unter eigentümlich-bedeutsamem Namen vor. Diese Namen sind an verschiedenen Orten verschieden; er nennt sich: Volland, Federlin, Federhans, Klaus, Hölderlein,
Oskar Wächter: Vehmgerichte und Hexenprozesse in Deutschland. W. Spemann, Stuttgart 1882, Seite 108. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Vehmgerichte_und_Hexenprozesse_in_Deutschland_W%C3%A4chter.djvu/106&oldid=- (Version vom 31.7.2018)