Beweis. Es sei zunächst
ein in der Relativdiskriminante des Körpers
nicht aufgehendes und von
verschiedenes Primideal des Kreiskörpers
; dann sind zwei Fälle zu unterscheiden, je nachdem
in
zerlegbar ist oder nicht. Im ersteren Falle sei
ein in
aufgehendes Primideal des Kummerschen Körpers
. Im Hinblick auf den Beweis zu Satz 148 können wir, ohne dadurch eine Beschränkung einzuführen, annehmen; es sei
und mithin auch die Relativdiskriminante der Zahl
in bezug auf
nicht durch
teilbar; es gibt dann gewiß im Körper
ein System von
ganzen Zahlen
, …,
, für welche die
Kongruenzen
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erfüllt sind. Nun ist offenbar jede ganze Zahl des Körpers
nach
einer ganzen Zahl in
kongruent; setzen wir
, , …, , ,
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so daß
,
, …,
ganze Zahlen in
sind, und
,
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so ergibt sich daher
, , ,
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und durch Multiplikation folgt
nach
und daher auch nach
. Damit ist unter der gegenwärtigen Annahme über das Primideal
der erste Teil des Satzes für den Fall
bewiesen. Um zu den Fällen
überzugehen, nehmen wir an, es sei
nach
, und setzen dann
, ,
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so daß dabei
eine ganze, durch
, aber nicht durch
teilbare Zahl in
bedeutet. Die ganze Zahl
, wobei
eine ganze rationale, der Kongruenz
nach
genügende Zahl sein soll, erfüllt dann die Bedingung
nach
. Durch die gehörige Fortsetzung des hier eingeschlagenen Verfahrens gelangen wir schließlich zu einer ganzen Zahl in
, deren Relativnorm in bezug auf
der Zahl
nach einer beliebig hohen Potenz
kongruent ist.
Es sei andererseits
im Körper
nicht weiter zerlegbar; wir können es wiederum einrichten, daß
nicht durch
teilbar sei, und es ist dann nach Satz 149
jedenfalls kein
-ter Potenzrest nach
. Nach den