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Seite:Aachener Stadtrechnungen aus dem XIV. Jahrhundert.djvu/49

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Das große Privilegium.

Fast die Hälfte mehr als das Geschenk an die Königin kostete der Stadt das noch im Archiv vorhandene, von König Wenzel ihr ausgestellte große Privilegium, ein Pergamentbogen, worauf die Schrift 59 Centimeter in der Breite und 36 C. in der Höhe einnimmt. Es stimmt wörtlich mit dem von Karl IV. im J. 1349 ausgestellten überein, bis auf einige Zusätze in Betreff der Sicherstellung der Stadt und der Befugnisse des Schöffengerichts. Es wurde verfaßt von dem königlichen Kanzler, der in der Rechnung nur mit seinem Vornamen Peter bezeichnet wird und nach der Urkunde Peter Iaurensis[ER 1] hieß. Außer ihm war auch seine Frau dabei thätig und ein Schüler half ihm schreiben.

„It. des kůyninges canceleir heren Peter van unsen groissen privilegium 250 guld val. 875 M.“ „It. des canceleirs wiiff, dat sy halp bedingen dar en tuschen (daß sie dabei unterhandeln half) 20 guld vl. 70 M.

„It. hern Peters canceleirs schoeler van schriven 6 guld 21 M.“

Das macht schon 966 M. Dazu kamen noch Auslagen für die Familie, „It. heren Peter mit den synen die vur (vorher) quåmen dry dage ee syn wiiff quam unse privileigium mit den nuwen (neuen) punten ze machen ind ze schriven verzerde 38 M. 4 S. in syn pert 12 M.“ Bevor die Frau kam „bedingen dar en tuschen“ scheint die Sache gar nicht in Gang gekommen zu sein. Zum Lohne wird Herrn Peter und seinem Weibe zu Burtscheid noch ein Festchen gegeben. „It. geloefden unse herren hern Peter ind syme wiive zů Borschyt guetlich zu doen, die wåren då eynen ganzen dagh ind hadden 15 M. 12 D.“

Demnach betrugen die Auslagen für das große Privilegium 1033 M. 1 S. 4 D., nach unserm Gelde circa 950 Thaler. Es wurde mit großer Feierlichkeit unter Betheiligung des Clerus und unter Glockengeläute abgeholt; das ergibt sich aus den verzeichneten Weinspenden, wo es heißt: „It. den priesteren und clockeneir, dů dat grois privileigium gehoelt wart, 3 quart.“

Der neue große Saal des Rathhauses wurde nicht ausschließlich zur Feier des Krönungsmahles, sondern auch zu andern Festlichkeiten benutzt. Diesmal sehen wir die hohen Herrschaften sogar darauf ein Tänzchen halten, und dazu den Saal mit Grünem geschmückt werden. „It. 4 S. umb grass up den sall, du die keysserynne drup quam danzen.“

Errata

  1. Vorlage: Iaurenus. (Druckfehler. Siehe S. 455)