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Sechster Abschnitt. §. 78.
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Diese partiellen Differentialgleichungen sind erfüllt, wenn man setzt:
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Darin spricht sich aber aus, dass die Differenzen
die resp. nach
genommenen Derivirten einer und derselben Function
sind.
Um nun die Functionen
völlig zu bestimmen, darf man noch eine Gleichung hinzufügen. Wir wählen die Gleichung:
(3)
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Durch sie gehen die Gleichungen (2) in folgende über:
(4)
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