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§. 102.
Bewegung des Theilchens . Riemann’s Gesetz.
Wir wollen jetzt für das Theilchen die Bewegungsgleichungen selbst ableiten, und zwar zunächst nach Riemann’s Hypothese:
(1)
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(2)
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|[332]Für die Bewegung gilt der erweiterte Satz von Lagrange und aus ihm ergibt sich wie in §. 99, (2):
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Hier sind für der Reihe nach die Coordinaten einzusetzen. Wir erhalten für in derselben Weise wie in §. 99, (3):
(3)
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Die nach genommenen partiellen Derivirten und sind von der Beschleunigung unabhängig. Wohl aber kommt die Beschleumgung vor in . Es ist nemlich
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folglich
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oder kürzer
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wenn man mit eine Differentiation nach andeutet, bei welcher, als constant angesehen wird. Führt man dies in Gleichung (3) ein, so ergibt sich:
(4)
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Auf demselben Wege erhalten wir die beiden anderen Gleichungen:
(5)
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(6)
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