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Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen: Mausitz

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Textdaten
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Autor: M. G.
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Titel: Mausitz
Untertitel:
aus: Leipziger Kreis, in: Album der Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen. Band I, Seite 185–186
Herausgeber: Gustav Adolf Poenicke
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1860
Verlag: Expedition des Albums Sächsischer Rittergüter und Schlösser
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Commons = SLUB Dresden
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Mausitz


1½ Stunde nördlich von Pegau, am Mühlgraben und ganz nahe an der Preussischen Grenze gelegen mit den preuss. Dörfern Zitzschen, Löben und Scheidens, auch mit Gross- und Klein-Dalzig rainend, in fruchtbarer und nicht unangenehmer Gegend. Der Name soll von Maz, der Mann, oder genauer von Muzik, das Männchen, herkommen. Man bezieht hierher auch den 1285 genannten vornehmen Zeugen Heydatz von Musewitz. Ob solcher der eigentliche Erbauer des frühern Schlosses war, ist unermittelt geblieben. Doch scheint solches nicht unwahrscheinlich. Das altschriftsässige Rittergut ging bei dem Stifte Naumburg-Zeiz zur Lehn. Den 13. Juli 1640 wurde es in Erb- und Weiberlehn verwandelt.

Mausitz wie Eythra gehörten in dem 11ten Jahrhundert dem Stifte Merseburg, mit welchem diese Güter trotz der erfolgten Ländertheilung in mannigfacher Beziehung geblieben sind. Die Gerichtsbarkeit über Mausitz und Eythra stand daher im Anfange auch dem Stifte Merseburg zu und zwar laut abgeschlossenen Kaufs zwischen Markgraf Theodrich zu Landsberg und Bischof Friedrich von Torgau vom Jahre 1277. Kurz darauf, nachdem im 13. Jahrhundert das berühmte Geschlecht derer von Pflugk Mausitz und Eythra acquirirten, wurde auch von demselben die Gerichtsbarkeit erworben und die Gerichte von Mausitz und Eythra mit einander combinirt.

Obschon Mausitz ein einsam dastehendes Rittergut ist, so hatte es doch sehr viele Gerichtsbefohlene: denn demselben waren die Dörfer, Brösen, Köllnitz, Droskau, Obertitz, Grossdalzig, Kleinstolpen, Klein-Wischstauden, Langenhain, Löbschütz, Oellschütz, Podelwitz, Schnauder, Trebnitz und Töllschütz, einverleibt und seine 18 bis 1900 Unterthanen besassen wenigstens 228 Hufen Landes. Die dazu gehörig gewesenen Ortschaften lagen meist weit davon getrennt und bildeten, mit Groitzsch zusammen, das ehemalige Amt Groitzsch.

Nach der Pflugk’schen Familie, über welche wir uns ausführlicher bei der Beschreibung von Eythra verbreitet haben, kamen Mausitz wie Eythra im 17. Jahrhundert an das Geschlecht derer von Rechenberg, von welchen solche 1778 der Kammerherr und Amtshauptmann Andr. Dietr. von Schleinitz zu Torgau acquirirte.

Im Jahre 1751 erwarb dieselben der Graf von Werthern, der die Güter seiner Wittwe und den Herrn Senft von Pilsach gemeinschaftlich hinterlies, von welchen der Cabinetsminister Senft von Pilsach, der Schwager des Grafen von Werther, die Güter kaufte.

Die verw. Gräfin Senft von Pilsach ererbte die Güter im Jahre 1817, von welcher solche der Kammerrath David Anger, welcher auch Erb-, Lehn- und Gerichtsherr von Croitzsch, Grossdalzig, Zitzschen, Podelwitz und Zweinaundorf war, erkaufte. Seit 1839 ist mit Mausitz und Eythra dessen Herr Sohn, Alexander Anger, beliehen.

Die Rittergutsgebäude in Mausitz sind zwar nicht so ansehnlich und so schön, wie in Eythra, doch gewähren sie ein angenehmes Bild und das Gut ist nicht unbedeutend. Es hat 300 Acker grösstentheils Feld und Wiese, nur wenig Holz.

[186] Aber der Boden ist gut und die Lage mild und angenehm.

Mit dem Gute Mausitz ist die Collatur über Grossdalzig und Podelwitz verbunden.

In den erstern Orte ist Mausitz eingepfarrt. Zu der Mutterkirche Grossdalzig gehören die beiden Filiale Töllschütz und Zitzschen, wovon Letzteres in dem Jahre 1815 seinem angestammten Fürstenhause entrissen worden und an die Krone Preussens gekommen ist, obschon eigentlich ursprünglich das weiter hinüber gelegene Kitzen als Grenzort bezeichnet gewesen war.

In den frühesten Zeiten war Tollschütz der Pfarrort, wenn nicht gar der Sitz eines Probstes. Denn nicht allein das hinter dem Altare der dasigen Kirche befindliche Bild eines ehemaligen Abtes weist darauf hin, sondern auch ein dortiges Bauergut, welches als das ehemalige Geistliche Gebäude bezeichnet wird, woran ein dem Pfarrlehn zugehöriger Garten, der bischöffliche Garten genannt, stösst, lässt diese Behauptung als gerechtfertigt erscheinen.

Wie wir schon erwähnt haben, so ist mit dem Besitze des Ritterguts Mausitz nicht allein das Collaturrecht über Grossdalzig, sondern auch über die Kirche zu Podelwitz verbunden und deshalb können wir auch nicht unerwähnt lassen, wenigstens finden wir es mit der Beschreibung von Mausitz nicht ungeeignet, wenn wir hier eines Mannes gedenken, der zu Ende des Vorigen und zu Anfang dieses Jahrhunderts durch seine Schriften nicht allein berühmt geworden, sondern auch durch dieselben auf seine Zeitgenossen wohlthätig eingewirkt und so den Dank der Mit- und Nachwelt sich gesichert hat.

Es ist dies kein anderer als der nachmalige General-Superintendent zu Eisenach, der verstorbene M. Kindervater, welcher in Podelwitz bis zum Jahre 1804 als Pfarrer angestellt war.

Das Kirchspiel von Podelwitz gehörte bis zum Jahre 1578 noch zur Parochie Groitzsch. Erst in diesem Jahre erhielt es einen eigenen Pfarrer.

Eingepfarrt in die Kirche von Podelwitz sind die Orte: Oelschütz, Droskau, Gross-Stolpen, Klein-Stolpen, Leipen und Thiegel.

Podelwitz hat auch seine eigene Schule, über welche ebenfalls dem Rittergute Mausitz das Collaturrecht zusteht.

Die Zahl der schulfähigen Kinder in beiden Klassen ist 120.

Nicht unerwähnt kann ebenfalls bleiben, dass Herr Kammerrath Anger kurz vor seinem Tode jeder der 3 Kirchen zu Grossdalzig nebst dem Filial zu Töllschütz und Zitzschen 100 Thaler legirt hat.

Ueberhaupt wird das Andenken dieses Mannes in seinen Gemeinden stets ein geseegnetes sein, sowie der derzeitige Besitzer von Mausitz und Eythra als der Erbe der väterlichen Hinterlassenschaft oft genug schon bestätigt hat, dass er auch Erbe der Tugenden seines verstorbenen Vaters geworden ist.

Mausitz gehört jetz ebenso wie Eythra zum Gerichtsamte Zwenkau.

Es hat weiter keine Bewohner und Wohnungen als die in dem Rittergutsgebäude.

M. G.