Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen: Elstra
auch Elster, wendisch Holstrow, ein Städtchen, 1¼ Stunde von Camenz, 1 Stunde vom Kloster Marienstern und 5 Stunden von Bautzen entfernt, liegt an der schwarzen Elster und hat in seiner Nähe den Leipzigberg, den Hochstein oder Sibinnenstein mit der Sibinnenhöhle, den Rehnsdorfer Berg, den Schwarzenberg, den Kölpersberg oder Ponckberg und die Wohlaerberge.
Der Ort verdankt seinen Namen unmassgeblich von dem Flusse, wogegen die Wenden denselben, in Hinsicht auf die Lage, unter den Schutz des Sonnengottes gestellt und ihn Holstrow genannt haben. Nach einer andern Meinung soll die Aelcztier oder Alztraer, Verehrer der Ostra, Aestra oder Alztra, welche in der Nähe des Hochsteins gewohnt haben, zu des Ortes Entstehung Veranlassung gegeben haben.
Soviel steht fest, Elstra ist einer der ältesten Orte und von den früheren Bewohnern dieser Gegend schon angelegt worden.
Auch eine Burg existirte schon im 10. Jahrhundert, welche jedoch durch Neubauten eine bedeutende Veränderung erlitten hat. Das jetzige in der Abbildung befindliche Schloss besteht aus 2 Dreistock hohen Flügeln und gewährt einen imposanten Anblick. Zur Verschönerung desselben hat sehr viel im 18. Jahrhundert der damalige Besitzer Hans Ernst von Knoch beigetragen, welcher auch den dazugehörigen herrschaftlichen Schlossgarten anlegen lies.
Der eigentliche Erbauer der früheren Burg ist nicht zu ermitteln; aller Wahrscheinlichkeit nach verdankt sie ihre Entstehung den Herrn von Camenz, da die Besitzer derselben im 13. und 14. Jahrhundert die Herren von Ponikau waren, welche einen Seitenzweig der Herren von Camenz bildeten.
Die ersten bekannten Besitzer vom Geschlecht derer von Ponikau waren die Gebrüder Hans und Casper ums Jahr 1379, welche durch Erbschaft mit den ihnen zugefallenen Gütern von Elstra u. s. w. vom König zu Böhmen Wenzeslaus belehnt wurden.
Am St. Antoniustage 1420 belehnte Siegismund, König von Ungarn, Heinrich, den Ritter, Caspars und Hansens von Ponikau jüngeren Bruder und er, Hans von Ponikau, den Aelteren, Amtshauptmann zu Stolpen, – und die Gebrüder Nicol, Hans den Jüngern, Caspar, Wenzel und Matthes von Ponikau, Vettern des Erstgenannten und Zweiten, mit dem Städtchen Elstra und den dabei liegenden Dörfern, ferner mit Burkau, welches sonst ein königliches Kammergut gewesen war und einem Theile von Pulsnitz, dessen andern Theil Heinrich von Camenz besass.
Die zu Elstra damals gehörigen Dörfer waren Buchewitz, Kynst, Jhedel, Meymerstdorf, Doberack, Talkenberg, Ozel, Bagewitz, Wolkau, Ostrau, Neadau, Kripitz halb, Gossenitz ganz, Bytietzs halb, Tysitz halb und zu Neuenkirch, da Glaubitzer sitzt, an dem Dorfe ein Viertel, und die 2 Lehnsmänner zu Reyrsdorf und Teypitz, item ein Viertel an dem Schlosse und Städtchen Pulsnitz, das sie gekauft haben, und Oberstein, das die Herren von Camenz gehabt und besessen haben, item ein ander Gesesse, genannt Porkau. Im Jahre 1450 waren Mitbesitzer von Elstra Hans, Nicol, Georg und Heinrich von Ponikau, die 4 Söhne des Hans von Ponikau, und Nicol sass auf dem Gute Elstra. Dann folgte Jacob von Ponikau, dessen Vater Hans der Jüngere war, welcher mit seinen Vettern Hans, Nicol, Georg und Heinrich das Gut gemeinschaftlich besass.
Jacob von Ponikau war derjenige, welcher bei der Huldigung des Königs von Böhmen Wendislaus II. oder Jagello zu Prag im Namen der Oberlausitzer Stände das Wort führte und für die Oberlausitz die Befreiung von den Olmützer Friedensbedingungen beantragte und die Bestätigung der Privilegien erbat, sowie auch dahin wirkte, dass ihnen kein anderer, als ein böhmischer Herr zum Landvoigte gegeben werden solle.
Nach Jacob von Ponikau überkamen Hans und Nicol von Ponikau 2 Söhne des obengedachten Hans von Ponikau das Gut Elstra, von welchen die Besitzung an Wolf und Hans von Ponikau, Söhne des gedachten Nicol von Ponikau überging. Von 1578 bis 1591 war Hans Wolf von Ponikau, der älteste Sohn des zuletzt genannten Hans von Ponikau, Erb-, [188] Lehn- und Gerichtsherr von Elstra, welcher auch Baselitz, Hennersdorf, Rehrsdorf, Gersdorf und Bischheim besass.
Noch das Jahr vor seinem Tode und zwar im Jahre 1616 hat derselbe seine Besitzungen mit Ausschluss der Güter Baselitz und Hennersdorf für 72000 Rthlr. an seinen Vetter Hans Fabian von Ponikau verkauft. Dieser Hans Fabian von Ponikau, ein Sohn des Wolf von Ponikau, ist der in der vaterländischen Geschichte merkwürdige Mann, dessen Leben und Schicksale wir schon bei der Beschreibung von Baselitz näher erwähnt haben.
Nach seinem Tode 1632 theilten sich seine Söhne in seine hinterlassenen Güter und Valentin Nicol erhielt Elstra, dessen Schwester die Anna Sabina war, die am 1. März 1637 mit dem Obristlieutenant Hans Friedrich von Knoch auf Alt-Döbra, Reichenbach und Neukirch am Hochwalde, dem Stammvater der jetzigen Majoratsherrn auf Elstra vermählt war. Dem Valentin Nicol von Ponikau succedirte Caspar Rudolph von Ponikau, ältester Sohn aus der zweiten Ehe des Valentin Nicol. Am 2. April 1683 kaufte Hans Ernst von Knoch, der älteste Sohn Hans Friedrichs von Knoch auf Reichenbach u. s. w. von seinem Vetter Caspar Rudolph von Ponikau das Rittergut Elstra, nebst dem Städtlein und den beiden Dörfern Rauschwitz und Kindisch für 29,500 Rthlr.
Derselbe war zwei Mal verheirathet, aber seine Ehen blieben kinderlos, weshalb er in seinem Testamente ein Familien-Fideicommiss errichtete und in demselben den einzigen Sohn seines Jüngern Bruders, des Hans Caspar von Knoch, den er an Kindesstatt hatte erziehen lassen, zum Universal-Erben seines Vermögens und seiner Güter einsetzte.
Ihm folgte im Besitze Ernst Ferdinand von Knoch, der einzige Sohn des churf. sächs. Oberforstmeisters Hans Caspar von Knoch auf Pitzendorf und seiner Gemahlin Anna Margaretha von Polenz, aus dem Hause Zschernewitz, welchem sein Sohn Hans Ernst als zweiter Majorats-Successor beerbte. Letzterer hat im Jahre 1763 den am Charfreitag Nachmittags vom Diaconus hier zu haltenden Gottesdienst angeordnet, zu welchem er Lieder und Kirchengebete selbst vorgeschrieben. Er starb ohne Descendenz im Jahre 1769.
Nun wurde Majoratsbesitzer Otto Ernst von Knoch, der ältere Sohn des Landesältesten, nachherigen Landes-Syndicus der Niederlausitz und spätern Consistorialraths Christian Ernst von Knoch auf Pritzen, Drochow, Grossjauer, Nebendorf, Lossen, Lübechow und Buchholz; seine Mutter war Eva Dorothea Tugendreich Schenk, Freiherrin von Landsberg, seine Stiefmutter aber, Auguste Wilhelmine von Stammer aus Gersdorf, mit welcher sein Vater noch vier Kinder, drei Töchter und einen Sohn, Namens Gottlob Ernst Ferdinand erzeugte.
Er hatte nur eine leibliche Schwester, die 1743 an Sigismund Seyfried von Rex auf Ukro, Pasarin, Pickel und Pitschen vermählt war (die Mutter des 5. Majorats-Successors).
Otto Ernst von Knoch war ein sehr gelehrter, religiöser und von Allen geliebter Mann. Nach seinem Ableben wurde der Stiefbruder desselben, Gottlob Ernst Ferdinand von Knoch, Majoratsherr, welcher mit Friederike Dorothea Wilhelmine von Globig aus Grauwinkel seit dem Jahre 1776 vermählt war.
Aus dieser Ehe stammt ein einziges Kind Caroline Ernestine Friederike, welche an Heinrich Ludwig, Grafen von Lynar, sich verheirathet hatte. Gottlob Ernst Ferdinand von Knoch hielt sich meist in Grossjauer auf, starb aber in Dresden im Jahre 1802 und wurde im Erbbegräbniss zu Pritzen beigesetzt.
Nach seinem Todte nahm zwar seine Tochter, die Gräfin Lynar, von den Majoratsgütern Elstra und Pertinenzien Besitz, und wurde auch einige Zeit hindurch im Besitze geschützt, konnte sich aber in dem entstandenen Majorats-Successionsprozesse nicht behaupten; denn im Testamente des Majoratsstifters waren die weiblichen Verwandten von der Succession ausgeschlossen und so sollte testamentarischer Bestimmung gemäss nach dem Tode des Gottlob Ernst Ferdinand von Knoch Christian Friedrich von Rex succediren.
Dieser war geboren zu Ukro 1747 und durch seine Mutter, Eva Sophie, einer Enkelin des Christian Heinrich von Knoch und einer Tochter des Christian Ernst von Knoch mit dem Majoratsstifter verwandt.
Sein Vater war Siegismund Seyfried von Rex auf Ukro, Pasarin, Pickel und Pitzschen. Seine beiden älteren Brüder starben jung und so wurde er Besitzer der Güter seines Vaters. Am 31. December 1787 vermählte er sich mit Johanna Elisabeth, der jüngsten Tochter des Hans Christoph von Waltersdorf und Muckro und der Charlotte Tugendreich von Kahlenberg zu Kückebusch. Seine Ehe war kinderlos und da derselbe noch vor Beendigung des Successionsprozesses verstarb, so folgte der ältere Sohn seiner Schwester, Johann Heinrich Wilhelm Gustav von Hartmann, genannt Knoch.
Im Jahre 1814 wurde derselbe in den Besitz der Güter Elstra, Gödlau, Reichenbach, Reichenau und Koitzsch gesetzt.
Derselbe ist seit 1818 mit Rosalie Henriette Katharina Edle von der Planitz, aus dem Hause Neidschütz vermählt. Ihre Ehe war mit zwei Kindern gesegnet, die leider wieder verstorben sind.
[189] Viele und grosse Verdienste hat dieser edle Mann und derzeitige Majoratsherr um die Stadt Elstra, um die dasige Bürgerschaft und deren Innungen, wie um seine gesammten Unterthanen sich erworben, und in diesem wohlthätigen Wirken ist seine Gemahlin ihm stets treulich zur Seite gestanden.
Elstra, das Gut, hat ein bedeutendes Areal von Aeckern, Wiesen und Waldungen; Brauerei und Brennerei ist erweitert und von grossem Umfange, auch eine vorzügliche Schäferei existirt daselbst.
Bis zur Einführung der neuen Gerichtsorganisation hatte Elstra, das Rittergut, Obergerichte und dem Stadtrath stand die Verwaltung über die Stadt zu. Auch ist die Gerichtsherrschaft mit dem Collaturrechte über dasige Kirchen und Schulen betraut, welches nur während des Successionsprozesses vom Oberamt zu Budissin geübt wurde.
Die Erhebung Elstras als Stadt ist wohl erst im 15. Jahrhundert erfolgt, während es vorher als kleiner Flecken gänzlich seinen Gerichtsherrschaften unterworfen war.
Vom Kaiser Ferdinand I. erhielt Elstra d. d. Schloss Prag am St. Thomastage 1528 ein Privilegium, durch welches es mit Bürgermeister-, Richter- und Schöppensetzung, auch nach Bequemlichkeit der Zeit Absetzung und Verneuerung derselben, Aufrichtung bequemer Statute, Ordnungen, Regimentsbestellung, Handwerk, Brauen, Mälzen, Schlachten, Gewandschneiden, und allen Befreiungen wie andere Städte im Markgrafthum Oberlausitz mit einem Jahrmarkte, und zwar auf den Sonntag vor Michaelis, auch mit einem Wochenmarkte, allezeit den Dienstag, begnadigt worden, damit die von Ponikau das durch Kriegsunruhen ruinirte Städtlein wiederum erheben und erbauen möchten.
Am 24. März 1566 bestätigte der Kaiser Maximilian diesen Jahrmarkt und gab die Erlaubniss, rücksichtlich des zu gleicher Zeit fallenden Marktes zu Bischofswerda, solchen auf den Sonntag vor Johannis zu verlegen. Kaiser Rudolph II. begnadigte am 20. November 1610 das Städtchen mit dem zweiten Jahrmarkte und zwar auf den Sonntag Oculi unter Hans Fabian von Ponikau; der Churfürst von Sachsen, Johann Georg der III. auf Bitten des Hans Ernst von Knoch 1684 mit dem 3. Jahr- und Viehmarkte und Friedrich August II., König in Polen, und Churfürst von Sachsen auf Ansuchen der Schützengesellschaft von Elstra, unter dem Kammerherrn und Gegenhändler, Ernst Ferdinand von Knoch am 2. Sept. 1740 mit dem 4. Jahrmarkte, der 14 Tage nach Petri Kettenfeier oder nach dem 1. August gehalten, und von dem das übliche Stättegeld der Schützengesellschaft zur Ergötzlichkeit zufliessen soll.
Auf Ansuchen derer von Ponikau verlieh auch der Kaiser Ferdinand I. 1528 auf dem Schlosse zu Prag Elstra ein Wappen, das heute noch Stadtwappen ist, nämlich: ein in die Quere, oben roth und unten gelb, getheiltes Schild, und in demselben eine grüne Linde, welche unten im gelben Felde 7 Wurzeln, oben im rothen aber eine Elster auf der Linde sitzend hat.
Bis zum Jahre 1828 bestand der hiesige Stadtrath aus drei Bürgermeistern, drei Stadtrichtern, drei Senatoren, drei Schöppen oder Scabinen und einem Stadtschreiber, in der Person des Rectors an hiesiger Schule. Die Bürgermeister und Stadträthe regierten ein Jahr um das andere, und ein jeder hatte seinen Senator und Scabinus.
Die Wahl dieser Rathsmitglieder geschah also, dass die Bürgerschaft zu jeder Stelle drei Mitglieder des Magistrats vorschlug, von denen die Gerichtsherrschaft einen zum Bürgermeister oder der Stadtrichter wählte und die Commun lies sich dabei durch zwei Gemeindeältesten vertreten.
Allein am 28. November 1828 wurde über die Jurisdictionsverhältnisse zwischen Herrschaft und Bürgerschaft ein Vergleich abgeschlossen, zufolge dessen und nach dessen Confirmation man für ausreichend fand, den Rathsstuhl künftighin nur mit 1 Bürgermeister, 1 Stadtrichter, 3 Senatoren und 1 Stadtschreiber, welcher Rechtskundiger sein musste, zu besetzen. Nach diesem Vergleiche wurden die Justizsachen von der Administration getrennt und jene wurden bis zur Einführung der neuen Gerichtsorganisation vom Stadtgerichte, während diese vom Stadtrathe heute noch geübt wird.
Die hiesigen Einwohner finden ihre Nahrung im Ackerbau, im Bierbrauen, im Weben von Band und Leinwand, welche weithin vertrieben wird.
Der Ort selbst ist von jeher von vielen Kriegsdrangsalen, Theurung und Pest, von grossen Bränden, Verheerungen, durch Blitz und von grossen Wasser und von allen Leiden, die über die Menschheit daher kommen können, immer am häufigsten heimgesucht worden. Zur Abhülfe und zur Linderung aller dieser Leiden haben die jederzeitigen Gerichtsherrschaften das Ihrige treulich beigetragen, weshalb auch alle ihre Namen noch im hohen Andenken hier stehen.
Vorzüglich hat sich die Gutsherrschaft von Elstra auch nach dem ersten grossen Brande 1608, welcher die Kirche mit zerstörte, um letztere durch aller Art Geschenke sehr verdient gemacht. Auch nach dem spätem grossen Brande 1766, wo die Pfarr- und Schulwohnung und das Diaconat-Gebäude, sowie der Thurm der Kirche ein Raub der Flammen wurde, hat der damalige Gerichtsherr J. G. W. von Hartmann, Knoch genannt, zur Milderung dieses Unglücks das Seine redlich beigetragen. Die [190] Kirchhofmauer des Kirchhofthor nach dem Kirchhofgässchen und eine Pforte dem Thurme gegenüber hat Hans Georg von Knoch herstellen lassen und zwar im Jahre 1755.
Eingepfarrt in die Kirche nach Elstra sind Rauschwitz, Kindisch, Gödlau, das Ländchen Wohla, Rehrsdorf, Kriepitz, der Hayn.
An der Spitze der Schule steht ein Rector, neben welchem noch ein Cantor, ein Organist und Mädchenlehrer und ein Hülfslehrer fungiren. Eine Nebenschule befindet sich in Rauschwitz, wozu Kindisch und Gödlau gehören.
Elstra, das Rittergut, hat 3 bewohnte Gebäude mit 49 Einwohnern, wogegen die Stadt Elstra 226 bewohnte Gebäude in sich fasst, worinnen 1218 Bewohner leben, die alle sammt dem Rittergute dem Gerichtsamte Camenz zugewiesen sind.