Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen III. Section | |
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Viele und grosse Verdienste hat dieser edle Mann und derzeitige Majoratsherr um die Stadt Elstra, um die dasige Bürgerschaft und deren Innungen, wie um seine gesammten Unterthanen sich erworben, und in diesem wohlthätigen Wirken ist seine Gemahlin ihm stets treulich zur Seite gestanden.
Elstra, das Gut, hat ein bedeutendes Areal von Aeckern, Wiesen und Waldungen; Brauerei und Brennerei ist erweitert und von grossem Umfange, auch eine vorzügliche Schäferei existirt daselbst.
Bis zur Einführung der neuen Gerichtsorganisation hatte Elstra, das Rittergut, Obergerichte und dem Stadtrath stand die Verwaltung über die Stadt zu. Auch ist die Gerichtsherrschaft mit dem Collaturrechte über dasige Kirchen und Schulen betraut, welches nur während des Successionsprozesses vom Oberamt zu Budissin geübt wurde.
Die Erhebung Elstras als Stadt ist wohl erst im 15. Jahrhundert erfolgt, während es vorher als kleiner Flecken gänzlich seinen Gerichtsherrschaften unterworfen war.
Vom Kaiser Ferdinand I. erhielt Elstra d. d. Schloss Prag am St. Thomastage 1528 ein Privilegium, durch welches es mit Bürgermeister-, Richter- und Schöppensetzung, auch nach Bequemlichkeit der Zeit Absetzung und Verneuerung derselben, Aufrichtung bequemer Statute, Ordnungen, Regimentsbestellung, Handwerk, Brauen, Mälzen, Schlachten, Gewandschneiden, und allen Befreiungen wie andere Städte im Markgrafthum Oberlausitz mit einem Jahrmarkte, und zwar auf den Sonntag vor Michaelis, auch mit einem Wochenmarkte, allezeit den Dienstag, begnadigt worden, damit die von Ponikau das durch Kriegsunruhen ruinirte Städtlein wiederum erheben und erbauen möchten.
Am 24. März 1566 bestätigte der Kaiser Maximilian diesen Jahrmarkt und gab die Erlaubniss, rücksichtlich des zu gleicher Zeit fallenden Marktes zu Bischofswerda, solchen auf den Sonntag vor Johannis zu verlegen. Kaiser Rudolph II. begnadigte am 20. November 1610 das Städtchen mit dem zweiten Jahrmarkte und zwar auf den Sonntag Oculi unter Hans Fabian von Ponikau; der Churfürst von Sachsen, Johann Georg der III. auf Bitten des Hans Ernst von Knoch 1684 mit dem 3. Jahr- und Viehmarkte und Friedrich August II., König in Polen, und Churfürst von Sachsen auf Ansuchen der Schützengesellschaft von Elstra, unter dem Kammerherrn und Gegenhändler, Ernst Ferdinand von Knoch am 2. Sept. 1740 mit dem 4. Jahrmarkte, der 14 Tage nach Petri Kettenfeier oder nach dem 1. August gehalten, und von dem das übliche Stättegeld der Schützengesellschaft zur Ergötzlichkeit zufliessen soll.
Auf Ansuchen derer von Ponikau verlieh auch der Kaiser Ferdinand I. 1528 auf dem Schlosse zu Prag Elstra ein Wappen, das heute noch Stadtwappen ist, nämlich: ein in die Quere, oben roth und unten gelb, getheiltes Schild, und in demselben eine grüne Linde, welche unten im gelben Felde 7 Wurzeln, oben im rothen aber eine Elster auf der Linde sitzend hat.
Bis zum Jahre 1828 bestand der hiesige Stadtrath aus drei Bürgermeistern, drei Stadtrichtern, drei Senatoren, drei Schöppen oder Scabinen und einem Stadtschreiber, in der Person des Rectors an hiesiger Schule. Die Bürgermeister und Stadträthe regierten ein Jahr um das andere, und ein jeder hatte seinen Senator und Scabinus.
Die Wahl dieser Rathsmitglieder geschah also, dass die Bürgerschaft zu jeder Stelle drei Mitglieder des Magistrats vorschlug, von denen die Gerichtsherrschaft einen zum Bürgermeister oder der Stadtrichter wählte und die Commun lies sich dabei durch zwei Gemeindeältesten vertreten.
Allein am 28. November 1828 wurde über die Jurisdictionsverhältnisse zwischen Herrschaft und Bürgerschaft ein Vergleich abgeschlossen, zufolge dessen und nach dessen Confirmation man für ausreichend fand, den Rathsstuhl künftighin nur mit 1 Bürgermeister, 1 Stadtrichter, 3 Senatoren und 1 Stadtschreiber, welcher Rechtskundiger sein musste, zu besetzen. Nach diesem Vergleiche wurden die Justizsachen von der Administration getrennt und jene wurden bis zur Einführung der neuen Gerichtsorganisation vom Stadtgerichte, während diese vom Stadtrathe heute noch geübt wird.
Die hiesigen Einwohner finden ihre Nahrung im Ackerbau, im Bierbrauen, im Weben von Band und Leinwand, welche weithin vertrieben wird.
Der Ort selbst ist von jeher von vielen Kriegsdrangsalen, Theurung und Pest, von grossen Bränden, Verheerungen, durch Blitz und von grossen Wasser und von allen Leiden, die über die Menschheit daher kommen können, immer am häufigsten heimgesucht worden. Zur Abhülfe und zur Linderung aller dieser Leiden haben die jederzeitigen Gerichtsherrschaften das Ihrige treulich beigetragen, weshalb auch alle ihre Namen noch im hohen Andenken hier stehen.
Vorzüglich hat sich die Gutsherrschaft von Elstra auch nach dem ersten grossen Brande 1608, welcher die Kirche mit zerstörte, um letztere durch aller Art Geschenke sehr verdient gemacht. Auch nach dem spätem grossen Brande 1766, wo die Pfarr- und Schulwohnung und das Diaconat-Gebäude, sowie der Thurm der Kirche ein Raub der Flammen wurde, hat der damalige Gerichtsherr J. G. W. von Hartmann, Knoch genannt, zur Milderung dieses Unglücks das Seine redlich beigetragen. Die
Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen III. Section. Expedition des Albums Sächsischer Rittergüter und Schlösser, Leipzig 1854–1861, Seite 189. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Album_der_Ritterg%C3%BCter_und_Schl%C3%B6sser_im_K%C3%B6nigreiche_Sachsen_III.djvu/281&oldid=- (Version vom 2.10.2016)