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Regierungsmaxime

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Textdaten
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Autor: Ernst Deecke
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Titel: Regierungsmaxime
Untertitel:
aus: Lübische Geschichten und Sagen, S. 187
Herausgeber:
Auflage: 1. Auflage
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1852
Verlag: Carl Boldemann
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Erscheinungsort: Lübeck
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Originalherkunft:
Quelle: Google, Commons
Kurzbeschreibung:
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Bearbeitungsstand
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97. Regierungsmaxime.

1414, als Herr Jordan Pleßkow, den zusamt dem alten Rath die lübschen Bürger ausgetrieben, bei dem König Sigismund in Constanz gewesen, hat ihn dieser befragt: welcherweise er doch eine so große Bürgerschaft und Gemeine, wie die zu Lübeck, regieren können? Da hat der Burgemeister mit großer Reverenz geantwortet: „rex clementissime, bonis verbis et atrecibus poenis;“ das ist zu deutsch: „Gnädigster Herr, mit guten Worten und mit ernstlicher Strafe.“ Dieser klugen Antwort hat sich der König sehr verwundert.