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Seite:Luebische Geschichten und Sagen.djvu/193

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97. Regierungsmaxime.

1414, als Herr Jordan Pleßkow, den zusamt dem alten Rath die lübschen Bürger ausgetrieben, bei dem König Sigismund in Constanz gewesen, hat ihn dieser befragt: welcherweise er doch eine so große Bürgerschaft und Gemeine, wie die zu Lübeck, regieren können? Da hat der Burgemeister mit großer Reverenz geantwortet: „rex clementissime, bonis verbis et atrecibus poenis;“ das ist zu deutsch: „Gnädigster Herr, mit guten Worten und mit ernstlicher Strafe.“ Dieser klugen Antwort hat sich der König sehr verwundert.


98. Hölt de Herr, so holden wi mit.

1417 hat sich die Stadt Lübeck mit Sr. fürstl. Gnaden von Meklenburg vereinigt, daß derselbe die Landstraßen von Räubern frei halten, auch nicht derer von Lübeck Feinde und verfestete Leute zur Hand haben oder hegen wollte. Dagegen haben die Lübschen ihm 100 Mark jährlich zum Hufschlag geben wollen: wofern er aber der Verabredung nicht treulich und fleißig nachlebete, sollten sie auch nichts zu erlegen schuldig sein. Denn sie haben gesagt: „Hölt de Herr, so holden wi mit.“

Empfohlene Zitierweise:
Ernst Deecke: Lübische Geschichten und Sagen. Carl Boldemann, Lübeck 1852, Seite 187. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Luebische_Geschichten_und_Sagen.djvu/193&oldid=- (Version vom 1.8.2018)