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5)Publia Prisca, Gattin des C. Geminius Rufus, der, des Majestätsverbrechens angeklagt, Selbstmord beging, worauf sie sich (im J. 30 n. Chr.) im Senatssitzungssaal den Dolch in die Brust stieß, Dio-Xiphil. LVIII 4–6. Zu dieser Stelle hatte Nipperdey in seiner Ausgabe des Tac. ann. V 2 eine Verderbtheit in der Überlieferung beider Namen, Μουπλία Πρίσκα und Γάιος Ῥοῦφος Γεμίνιος, angenommen und statt dessen die Namen Mutilia Prisca und C. Fufius Geminus eingesetzt. Boissevain in der Dio-Ausgabe war ihm darin gefolgt (auch noch Melber[1937]
in seiner Ausgabe Bd. III [1928] S. 296); er hat aber diese Vermutung später zurückgezogen (in einem Brief an Dessau), und Smilda im Index historicus zu dieser Ausgabe Bd. IV S. 271 hat daher mit Recht die überlieferte Namensform beibehalten. Aber in der 1. Aufl, der PIR II 90, 345. 115, 87. 395, 559 ist noch Nipperdeys Konjektur angenommen, ebenso o. Bd. XVI S. 938f. (Max Fluß); vgl. Groag PIR III² 207, 511. P. ist also von Mutilia Prisca (Tac. ann. IV 12) zu trennen, ihr Gatte von dem Consul im J. 29 C. Fufius Geminus. – Auf P. dürfte sich auch das Fragment aus Ioann. Antioch. beziehen (= Dio LVIII 4, 7 Boiss.), wonach Tiberius sie (überliefert ist Μουκίαν) und ihren Gatten zugleich mit zwei Töchtern töten ließ, weil ihn ihre Freundschaft mit Livia mißtrauisch machte.