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3) P. Glitius Gallus, vermutlich Sohn des Vorausgehenden und der Egnatia Maximilla, bekannt durch eine Ehreninschrift aus Falerii, die ihm wohl beim Consulatsantritt errichtet wurde (CIL XI 7492,[1] verbesserte Lesung von 3098 [= Dessau I 999; früher war P. Cl... io ... ano gelesen worden], vgl. Bormann z. Inschr.): P. [G]l[it]io P. [f.] Gallo, co(n)s(uli), IIIvir(o) a(ere) [a(rgento)] a(uro) (flando feriundo), sal(io) Palat(ino), quaestor(i) [T. C]aesaris (Mommsen St.-R. II3 570), praetori, fla[m]ini Auau[stal]i, hasta pura donato pe[r] censuram (73/74 n. Chr.) [a]b Imp. Vespasiano Ca[e]sare Aug. [p(atre) p(atriae) et Ti]to Imp. Caesare [Au]g(usti) f(ilio), loc(us) pub[l]ic(us) dat(us) d(ecreto) d(ecurionum). Im Cursus honorum dürfte die Verleihung der hasta pura außerhalb der Reihe angeführt sein; G. war damals wohl noch Ritter senatorischen Standes und wird die (sonst militärische) Auszeichnung beim Rittercensus für ,besonders gute Haltung‘ bekommen haben (Mommsen St.-R. II3 399, 2). Obgleich die Inschrift nicht ausdrücklich der Adlection gedenkt, ist G. mutmaßlich im Jahre der Censur unter die Patrizier aufgenommen worden (Heiter De patr. gent. 61) und hat erst nachher die patrizischen Priestertümer eines Saliers und – nach dem Austritt aus dem Saliercolleg – eines Flamen Augustalis (vgl. DessauEphem. epigr. III 221f.) sowie die Quästur und Prätur bekleidet. Die ungewöhnlich begünstigte Ämterlaufbahn verdankte er vielleicht auch dem Wunsche Vespasians, das seinem Vater zugefügte Unrecht am Sohne wieder gut zu machen. Sein Suffectconsulat muß noch vor Vespasians Tod (24. Juni 79) fallen, da die Inschrift zu Lebzeiten dieses Kaisers gesetzt ist.