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71) Sp. Furius Medullinus Fusus, Consul mit A. Postumius Albus 290 = 464. Während bei Idat. und Chron. Pasch. die Consuln dieses Jahres fehlen, bietet Chronogr.: Medullino III. Bei Liv. III 4. 1 heißt F. Sp. Furius Fusus (vgl. ebd. 7 und Cassiod.: Sp. Furius), bei Diod. XI 78, 1 Σπόριος Φούριος Μεδιολανός, dagegen bei Dionys. IX 62, 1. 3. 66, 1: Σερούιος Φούριος. In den Fasti Cap. muß daher F. wie sein Bruder P. Nr. 69 die beiden Cognomina geführt haben; das abweichende Praenomen bei Dionys verdankt gewiß nur einem Versehen seine Entstehung; unsicher bleibt es dagegen, ob die Fasti Cap. diesen F. für identisch mit dem vorhergehenden Nr. 70 hielten. Liv. III 4, 1–5, 15 und Dionys. IX 62, 1–66, 4 erzählen unter dem J. 290 = 464 einen gefährlichen Krieg der Aequer und Volsker gegen Rom; der gegen sie gesandte F. sei von ihnen geschlagen und in seinem Lager eingeschlossen worden; er selbst sei verwundet worden, sein Bruder und Legat Nr. 69 bei einem Ausfallsversuch gefallen; schließlich habe T. Quinctius ihn befreit, doch hätten die Feinde auch das römische Gebiet verheert und den Kollegen des F. in Gefahr gebracht. In der ganzen Erzählung, die staatsrechtliche Anachronismen bietet und auf Valerius Antias (bei Liv. III 5. 12) zurückgeführt wird, ,wird kein Urteilsfähiger etwas anderes erkennen als den wohlbekannten Farbentopf der spätrepublikanischen Annalenretouche‘ (Mommsen St.-R. I 689, 1). Livius III 12, 5 führt dann auch noch beim J. 293 = 461 den F. unter den Zeugen für den angeklagten Kaeso Quinctius ein, obgleich er vorher von dessen Anteil an der Befreiung des F. nichts gewußt hat. Nur Dionys. X 53, 6 berichtet dann, daß Σπόριος Φούριος im J. 301 = 453 an die Stelle des von der Pest dahingerafften Consuls Sex. Quinctilius (vgl. Liv. III 32, 4) getreten, aber ebenfalls der Krankheit erlegen sei (vgl. darüber auch FruinJahrb. f. Philol. CXLIX 110). Der Redaktor der Fasti Cap. scheint diesen Sp. als Vater des L. Nr. 65 A und als Großvater des Brüderpaares L. Nr. 65 B und Sp. Nr. 68 angesehen zu haben.