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94) M. Fulvius Nobilior. Unter den Teilnehmern an der Catilinarischen Verschwörung von 691 = 63 aus dem Ritterstande nennt Sallust Cat. 17, 4 einen M. Fulvius Nobilior; dagegen berichtet er 39, 5 unter denen, die nicht zu den Verschworenen gehörten, aber dem Catilina ins
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Feld folgten, sei gewesen Fulvius senatoris filius, quem retractum ex itinere parens necari iussit. Die Identität beider nimmt E. Schwartz (Herm. XXXII 563, 4) an, da ein noch nicht in den Senat gelangter Sohn eines Senators zum Ritterstand gerechnet wird. Val. Max. V 8, 5 erzählt die Zurückholung und Hinrichtung des jungen Sohnes mit einigen Ausschmückungen von A. Fulvius vir senatorii ordinis, während Dio XXXVII 36, 4 den Sohn Αὖλον Φουλούιον ἄνδρα βουλευτήν nennt. Bei der Annahme jener Identität muß man jedenfalls dem Dio eine Verwechslung von Vater und Sohn zutrauen; auch dann bleibt das Bedenken, daß bei den Fulvii Nobiliores unseres Wissens das Praenomen A. sonst nicht vorkommt. Die Gleichsetzung der zwei von Sallust erwähnten Männer mit Namen F. ist daher nicht außer Zweifel. Der eine von ihnen ist wohl der, über den Cic. ad Att. IV 18, 3 im Oktober 700 = 54 kurz mitteilt: M. Fulvius Nobilior condemnatus est.