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RE:Fulvius 47

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Curvus Paetinus, M. cos. 305 v. Chr.?
Band VII,1 (1910) S. 237
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47) M. Fulvius Curvus Paetinus. Dem Bericht über den Entscheidungskampf im zweiten Samniterkriege 449 = 305 fügt Livius IX 44, 15 hinzu: Minucium consulem, cum vulnere gravi relatum in castra, mortuum quidam auctores sunt et M. Fulvium in locum eius consulem suffectum, et ab eo, cum ad exercitum Minuci missus esset, Bovianum captum. Die moderne Kritik braucht diese Tradition noch nicht deshalb zu verwerfen, weil Livius sie ablehnt, wohl aber muß sie die Ausgestaltung verwerfen, in der die Überlieferung in die Capitolinischen Fasten eingedrungen ist. Die Consularfasten zeigen nur noch in einer Zeile den Anfang des Namens Ti. Mi[nucius] und in der zweitnächsten Zeile M. [Fulvius]; aber die Acta triumph. bieten: M. Fulvius L. f. L. n. Curvus Paetin(us) ann. CDXLIIX cos. de Samnitibus III non. Oct. Die Führung zweier von Körpereigenschaften abgeleiteter Beinamen, die bei anderen Fulviern nur einzeln vorkommen, erregt starkes Bedenken, so daß einer davon jedenfalls zu beseitigen ist. Nun kommt Paetinus in derselben Zeit auch bei einem zweiten M. Fulvius vor, der aber Cn. f. Cn. n. ist (Nr. 96); es müßte also ein ererbtes Cognomen sein, das mindestens schon der Urgroßvater der beiden Männer geführt hätte, und dieser war schwerlich schon römischer Bürger. Dagegen wird als L. f. L. n. und mit dem Beinamen Curvus ein anderer gleichnamiger Fulvier bezeichnet (Nr. 46), und demnach erscheint als die einfachste Lösung die Verwerfung des zweiten Beinamens Paetinus, bei der alles übrige bestehen bleiben kann. Will man weiter gehen, so kann man freilich auch den ersten Beinamen und die Filiation verwerfen und dann den Suffectconsul von 449 = 305 mit dem Consul M. Fulvius Paetinus von 455 = 299 (Nr. 96) gleichsetzen, der ja auch über die Samniten triumphiert haben soll, obgleich in seinem Consulat mit ihnen gar kein Krieg geführt wurde, also vielleicht wegen eines früheren Sieges.