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RE:Fannius 9

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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C. Nebenkläger im Prozess des P. Clodius 59 v. Chr.
Band VI,2 (1909) S. 19911992
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9) C. Fannius trat 693 = 61 in dem Prozesse des P. Clodius wegen Religionsfrevel als einer der Nebenkläger auf (Cic. ad Att. II 24, 3) und wurde 695 = 59 von L. Vettius als Teilnehmer an der angeblichen Verschwörung gegen Pompeius genannt (ebd.). Obgleich er bei dieser Gelegenheit nicht als Volkstribun bezeichnet wird, kann er doch seiner Parteistellung nach sehr wohl der gleichnamige junge Volkstribun desselben Jahres sein, der mit zweien seiner Amtsgenossen gegen die Gesetzesverletzungen des Consuls Caesar und seiner Anhänger standhaft, doch erfolglos kämpfte (Cic. Sest. 113; Vatin. 16. Schol. Bob. zu diesen Stellen p. 304. 317. 318 Or.). 697 = 57 war er Pontifex (Cic. har. resp. 12, vgl. u. die Münzaufschrift); 698 = 56 hatte er noch keine höheren curulischen Ämter erlangen können (Cic. Sest. 113; Vatin. 16), scheint aber 699 = 55 die Praetur bekleidet zu haben (vgl. Hölzl Fasti praetorii 62–65). Im Bürgerkriege stand F. auf Seiten des Pompeius und besaß, da er noch keine Provinz verwaltet hatte, ein propraetorisches Imperium. Er sollte ursprünglich nach Sizilien gehen (Cic. ad Att. VII 15, 2. VIII 15, 3); doch die Insel wurde von den Pompeianern ebensowenig gehalten wie Italien, und so erhielt F. statt ihrer die Provinz Asia. Als ἀρχιστράτηγος bezeichnen ihn die Hss. bei Joseph. ant. Iud. XIV 230; er selbst nennt sich in einem Briefe an die Koer über die Befreiung der Juden vom Kriegsdienst (ebd. 233) Γάιος Φάννιος Γαΐου υἱὸς στρατηγὸς ὕπατος und auf Cistophoren von Ephesos, Tralles und Laodikeia aus dem J. 705 = 49 C. Fan. pont. pr. (Pinder Abh. Akad. Berl. 1855, 546. 569f. nr. 188–191 = CIL I 523.[1] Brit. Mus. Cat. coins Lydia 334, 54. Imhoof-Blumer Kleinasiat. Münzen I 264, 7). Eine ganz befriedigende Lösung der Schwierigkeiten, die diese verschiedenen Titel machen, scheint trotz vieler Versuche noch nicht geglückt (vgl. die Zusammenstellungen bei Hölzl a. O., auch Willems Le sénat de la rép. rom. I 481. Mommsen St.-R. II 650); jedenfalls hatte F. wie manche anderen Pompeianer die Neigung, sich als Inhaber hoher und gesetzmäßiger Würden hinzustellen. Nach Cic. ad Att. XI 6, 6 war er ein eifriger Gegner der Neutralen, was dieselben Leute öfter waren, und fand im J. 706 = 48 bei [1992] Pharsalos oder bald darauf seinen Untergang. Freilich könnte diese letztere Nachricht, da eine andere Interpretation kaum möglich ist, sich als eine falsche herausgestellt haben. Denn C. Fannius, der während des Mutinensischen Krieges Anfang 711 = 43 mit L. Aemilius Paullus (o. Bd. I S. 565) und Q. Minucius Thermus als Gesandter an Sex. Pompeius nach Massilia ging, kann kaum ein anderer sein; alle drei nennt nämlich Cic. Phil. XIII 13 clarissimi viri von erprobter und standhafter Gesinnung, und von den Mitgesandten des F. war Paullus Consular, Thermus ein älterer Praetorier, beide am Caesarischen Bürgerkrieg gar nicht beteiligt. Dann ist aber dieser F. auch derselbe, der Ende des J. 711 = 43 von den Triumvirn geächtet, nach Sizilien entkam und dem Sex. Pompeius zum Besitz der Insel verhalf (Appian. bell. civ. IV 84), bei ihm stets in hohem Ansehen stand und erst im J. 719 = 35 in Asien zusammen mit jenem Thermus und anderen alten Gefährten des Cn. Pompeius seine hoffnungslose Sache verließ und zu Antonius überging (ebd. V 139, beidemal ohne Praenomen). In den zahlreichen modernen Erörterungen über diesen C. Fannius ist oft und in verschiedener Weise zwischen zwei Männern desselben Namens und derselben Zeit unterschieden worden; die hier versuchte Beziehung fast aller Nachrichten (vgl. Nr. 1 und 16) auf eine einzige Persönlichkeit erhebt keinen Anspruch auf unbedingte Richtigkeit, gibt aber das Bild eines Mannes, der seinen Parteistandpunkt durch Jahrzehnte festgehalten hat.

Anmerkungen (Wikisource)

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  1. Corpus Inscriptionum Latinarum I, 523.