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RE:Elisar

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Namenskonjektur für einen König des Weihrauchlandes
Band V,2 (1905) S. 24332434
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Elisar, von B. Fabricius nach C. Müllers Vorschlag im Peripl. mar. Erythr. § 26, wo die Heidelberger Hs. καῖσαρ gibt, eingeführter Name des Königs, welcher kurz vor der Abfassungszeit des Periplus Εὐδαίμων 'Ἀραβία (Aden) erobert hat, und außerdem von Fabricius nach eigener Konjektur in § 27 an Stelle des überlieferten [2434] Ἐλεάζου eingesetzter Name (Ἐλισάρου) des Königs des Weihrauchlandes, Residenten von Sabbatha und zugleich Herrn der Hafenstadt Kane. Über letztere Stelle, an welcher das hsl. überlieferte Ἐλεάζον durch die unnötige und unhaltbare Konjektur Fabricius nicht erschüttert wird, aber auch nicht an der haltlosen Erklärung C. Müllers eine Stütze findet, sowie über die Stelle bei Strab. XVI 782, welche man zur Rechtfertigung jener Textesänderung herangezogen hat, s. unter Eleazos. Ein E., König des Weihrauchlandes, ist weder in der griechischen noch in der arabischen Literatur nachweisbar. Doch dienen die Gründe, welche § 27 der Änderung von Ἐλεάζου in Ἐλισάρου und der Einsetzung letzteren Namens auch in § 26 entgegenstehen, natürlich nicht dazu, für diese Stelle die von Schwanbeck (Rh. Mus. N. F. VII 352f.) und von Glaser (Skizze II 167f.) vorgeschlagene Änderung von Καῖσαρ in Χαριβαήλ zu empfehlen, wie nach § 23 der Name des in Σαφάρ (Ẓafâr) residierenden Königs der Homeriten und Sabaiten lautete. So leicht in paläographischer Hinsicht die Änderung von ΚΑΙΣΑΡ in ΕΛΙΣΑΡ erscheint, so unwahrscheinlich ist im vorhinein die Annahme einer Korruptel von Χαριβαήλ zu Καῖσαρ. Sprenger Alte Geogr. Arabiens 80, dem Glaser II 172 widerspricht, bezog das überlieferte Καῖσαρ auf einen römischen Kaiser, unter Berufung auf Philostorgios, der Ἀδάνη ein Ῥωμαϊκόν ἐμπόριον nennt. Auf keinen Fall findet die so oft ventilierte Frage nach der Abfassungszeit des Periplus oder etwa gar die Hypothese, daß der Periplus um 50 n. Chr. abgefaßt sei, an dieser Stelle oder überhaupt an der Nennung des Charibaël einen Halt. Die Behandlung dieses so interessanten Problems, über welches noch nicht das letzte Wort gesprochen ist, wird auch durch den Umstand erschwert, daß der Verfasser der Schrift als fahrender Handelsmann angesichts solcher Fragen, welche weder die Schiffahrt noch den Handel unmittelbar berühren, sich als Skribenten ohne Interesse und Kenntnisse erweist und namentlich in historischen Fragen weder positiv noch negativ als Gewährsmann in Betracht kommen kann. Unter solchen Erwägungen wird man nach wie vor von Καῖσαρ in § 26 ausgehen müssen, ,trotz der gewichtigen Einwendungen Schwanbecks und C. Müllers‘.

[Tkač. ]