Eleazos, wird im Peripl. mar. Erythr. § 27 als König des Weihrauchlandes erwähnt, der in der μητρόπολις Σάββαθα (= Sabwat der Inschriften, s. Os. 29) residierte (vgl. Σάββαθα μητρόπολις bei Ptolem. VI 7, 38; C. Müller akzentuierte in seinem Periplustext, Geogr. gr. min. I, ganz ohne Grund Σαββαθά gegen die Hs.; auch nach Eratosthenes bei Strab. XVI 768 war Σάβατα [nicht überliefert, sondern Emendation Groskurds] die Hauptstadt der Chatramotiten und nach Iuba bei Plin. VI 154 Sabota das caput der Atramitae). Zu seinem Reiche (Ḥaḍramaut) gehörte auch Kane (Peripl. § 27. Ptolem. VI 7, 10 in der Ἀδραμιτῶν χώρα) als Hafenstadt, nach welcher der Weihrauch gebracht wurde. Ohne einleuchtende Berechtigung wurde aus diesem Namen (Ἐλεάζου der Heidelberger Hs.) in der Ausgabe von B. Fabricius in Konsequenz der von C. Müller vorgeschlagenen und von Fabricius gebilligten Änderung des in § 26 überlieferten [2247] καῖσαρ, worunter der Eroberer von Εὐδαίμων Ἀραβία (Aden) zu verstehen ist, in Ἐλίσαρ ein Ἐλισάρου gemacht, unter Hinweis auf Ἰλάσαρος bei Strab. XVI 782, angeblich eine Verschreibung für Ἰλίσαρος, den Namen des Königs der Rhammaniten, und auf die Ἐλισάρων χώρα bei Ptolem. VI 7, 7. Dafür, daß E. nur eine Korruptel sein soll und der Name des Königs des Weihrauchlandes, des Herrn von Sabbatha und Kane und zugleich des Eroberers des Emporion Εὐδαίμων Ἀραβία Elisar gelautet habe, spricht kein Beweisgrund, ja nicht einmal die Wahrscheinlichkeit. Die Annahme, daß ein und derselbe Name (Ἐλίσαρ) an einer Stelle zu καῖσαρ und wenige Zeilen später zu Ἐλεάζου verdorben worden sei, ist vielmehr durchaus unwahrscheinlich und entkräftet durch ihre Gezwungenheit sich selbst. C. Müllers Erklärungsversuch, daß E. nur eine Nebenform zu Elisar sei, ist selbst von Fabricius abgelehnt worden. Was soll ferner der bei Strabon genannte Rhammanitenkönig (Sprenger Alte Geogr. Arabiens, schreibt den Namen, der in den Hss. Ἰλασάρῳ lautet, sowohl im Text 160 als auch im Index Ilaros, nur infolge eines Schreibfehlers; im Index ist die Paragraphennummer 345 für 245 ein Druckfehler) mit dem Reiche Ḥaḍramaut, mit Sabwat und Kane, überhaupt die von Aelius Gallus betretene Gegend oder die Ἐλισάρων χώρα des Ptolemaios mit dem Weihrauchlande des Periplus zu tun haben? Irreführend ist auch Fabricius Angabe (zu § 26 in der krit. Anmerkung), daß ‚Dillmann (in den Monatsberichten der Berliner Akademie)‘ die Änderung von καῖσαρ in Ἐλίσαρ ‚gebilligt‘ habe. Dillmann (‚Zur Frage über die Abfassungszeit des Periplus maris Erythraei‘, M.-Ber. Akad. Berl. 1879, 422) bemerkt nur in seiner Polemik gegen Reinaud, daß es rein willkürlich sei, wenn dieser ‚trotz der gewichtigen Einwendungen Schwanbecks und C. Müllers an der überlieferten Lesart καῖσαρ festhält, aber nun, um einem Caesar des Iulischen Hauses zu entgehen, auf Septimius Severus rät‘; von Elisar, einem König des Weihrauchlandes, oder gar davon, daß dieser Name in den Periplustext einzusetzen sei, steht im Aufsatze Dillmanns kein Wort. Während nun ein Elisar, nach Fabricius ‚der gewaltige Beherrscher der Weihrauchgegend‘, durch kein historisches Zeugnis belegt ist, sondern nur auf Konjektur beruht, ist E. durch die Überlieferung als historische Persönlichkeit sichergestellt. Mit ihm haben auch Prideaux und Mordtmann den König Ilʿaz der Inschriften verglichen (vgl. Reh. IV, I, V 2, 8; Hal. 231, 7; andere Erwähnungen sind weniger vergleichbar, obwohl die betreffenden Namensformen in den nach Denkmälern in Maʿîn angefertigten Kopien Halévys, wie z. B. 232, 1 und 77, 1, kaum ohne Änderung belassen werden können). D. H. Müller (in seiner Ausgabe und Erklärung der von Siegfried Langer in Jemen entdeckten Inschriften, ZDMG XXXVII 351) widerlegt die von jenen beiden Gelehrten ausgesprochene Erklärung des Namens אלעז aus עז + אל (Il ist mächtig) mit dem Beleg der Wurzel לעז durch die Form des Königsnamens Laʿzʾm, des Namens jenes Königs von Saba und Raidân, unter welchem die in der Inschrift Langer 1 erwähnten Bauten aufgeführt worden sind; er spricht es als ebenso möglich aus, daß die Form [2248] אלעז eine Elativform sei. Mit Recht wendet er sich auch dagegen, daß die Form Ἐλέαζος nunmehr noch als Beweis dafür angeführt werden darf, daß אל ursprünglich einen kurzen Vokal hatte. Wenn Mordtmann (Unedierte himjarische Inschriften, ZDMG XXX 288f.) in der linksläufigen Legende eines Siegelsteins (חעלא nach seiner Transkription, nr. 23 p. 294) ‚den aus dem Periplus bekannten Eigennamen Eleazus‘ erblickte, so ist diese Gleichsetzung allerdings nicht vollinhaltlich sicher und beweiskräftig, ja sogar von Dillmann (a. a. O. 423) als höchst problematisch bezeichnet worden. Immerhin darf man nicht behaupten, daß E. als König des Weihrauchlandes in der Hauptstadt Sabbatha ungenügend beglaubigt sei. Auch Glaser (Skizze II 167. 175) verteidigt die Lesung des Namens gegen Fabricius; doch seine Vermutung, es könnte in der Inschrift Langer 1 געזם zu lesen sein (er schreibt: ‚Eleazos, d. i.: Ilʾazz [Alʾazu? v. לעז Langer 1]‘), kann nicht auf Billigung rechnen, auch nicht die Verwertung des Namens Ἐλεάζου für seine Argumentation über die Aussprache des Gottesnamens אל. Endlich muß bemerkt werden, daß aus dieser Stelle des Periplus auf die Deutung des § 26 erwähnten Eroberers von Aden kein Licht fällt.