104) Domitia Cn. f. Lucilla. Quellen: Die Ziegelstempel der Gens Domitia CIL XV 1008– 1023, ferner nr. 121–126. 263–276. Schriftsteller erwähnen sie nicht mit Nennung des Namens. Litteratur: Marini Iscrizioni antiche doliari 31ff. Borghesi Oeuvres III 35ff. Descemet Inscriptions doliaires latines. Dressel Untersuchungen über die Chronologie der Ziegelstempel i der Gens Domitia 10ff. 28ff. = CIL XV p. 266. 269ff. Not. d. scavi 1899, 831. Pros. Rom. II 27 nr. 157. Unter den Domitierstempeln findet sich einer CIL XV 1010, der einen Sclaven Faustus der Domitia Cn. filia Lucilla nennt. Diese ist, wie Marini a. a. O. zum erstenmal ausgesprochen hat, identisch mit der bei Plin. ep. VIII 18, 4 namenlos erwähnten Tochter des Cn. Domitius Lucanus Nr. 65 und der Curtilia, der Tochter des Curtilius Mancia. Infolge des Testamentes ihres Grossvaters Mancia hat sie ihr Oheim Cn. Domitius Tullus adoptiert (vgl. Nr. 65). Wenn sie nun auch rechtlich Tochter dieses Tullus war, so blieb sie doch thatsächlich nach dieser Scheinadoption in der potestas patria (Plin. a. a. O. consors frater [scil. Tullus] in fratris [scil. Lucani] potestatem emancipatam adoptionis fraude revocaverat). Nach dem Tode ihres leiblichen Vaters Lucanus 93/94 (vgl. Nr. 65) blieb sie ohne
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Erbschaft, aber nach dem Tode des Adoptivvaters Tullus wurde sie Erbin des ungeheuren Besitzes und Vermögens der Domitier (vgl. Plin. a. a. O. 7 und den Artikel über Cn. Domitius Tullus Nr. 84). Da Tullus Plin. a. a. O. 3 pater, avus, proavus genannt wird, ist es möglich, die Nachkommenschaft der Domitia Lucilla und ihre Familienverhältnisse zu erschliessen. Denn die vorerwähnte Bezeichnung des Tullus lässt sich nur auf Domitia und deren Nachkommen beziehen. Tullus hatte nämlich keine Leibeserben (vgl. den Art. über ihn Nr. 84); dass das Stiefkind (?), das vielleicht die Frau des Tullus in die Ehe gebracht hat (Plin. a. a. O. 8 diu vidua, mater olim), nicht gemeint sein kann, zeigt der ganze Brief des Plinius deutlich. Es müssen also die nepotes des Tullus (Plin. a. a. O. 3 prosecutus est nepotes plurimis iucundissimisque legatis) Kinder unserer Domitia sein. In der Reihe der Ziegelbesitzer der Gens Domitia und zwar in der der besprochenen Generation offenbar folgenden erscheint Domitia P. f. Lucilla, die Mutter des Kaisers Marcus. Es ist eine allgemein gebilligte Annahme Marinis, dass diese Domitia minor die Tochter unserer Domitia war. Dann ist der Hist. Aug. Marc. 1 (Domitia Calvilla [so statt Lucilla] Calvisii Tulli bis consulis filia) genannte Vater der Domitia minor, P. Calvisius Tullus, der Consul vom J. 109, der Gatte der Domitia Cn. f. Lucilla. Nun hinterliess aber Cn. Domitius Tullus nepotes, d. h. nebst dieser Enkelin mindestens noch einen Enkel, es muss also die ältere Domitia auch einen Sohn gehabt haben, den wir sonst nicht weiter kennen. Tullus bedachte aber im Testament auch eine Urenkelin (prosecutus etiam proneptem). In dieser eine Tochter der jüngeren Domitia, etwa Annia Cornificia (Hist. Aug. a. a. O. 1, 8 geb. August 121) zu erkennen, verbieten chronologische Erwägungen. Es ist also diese Urenkelin wohl ein Kind des Sohnes der älteren Domitia, und da im Stammbaum des Kaisers Marcus ein Oheim mütterlicherseits, d. h. ein Bruder der jüngeren Domitia, nicht erwähnt wird, ist mit Dressel Unters. 11 = CIL XV p. 266 anzunehmen, dass dieser Sohn der älteren Domitia aus einer früheren Ehe stammte; diese muss so früh geschlossen worden sein, dass zur Zeit, als Tullus starb, der aus dieser Ehe geborene Sohn bereits eine Tochter hatte. Nähere chronologische Daten aus dem Leben der älteren Domitia fehlen vollständig. Dressel hat, ausgehend von allgemeinen Erwägungen, versucht, Geburtsjahr (J. 75 n. Chr.), Zeitpunkt der ersten (J. 90) und der zweiten Verehelichung (J. 104) zu bestimmen. Doch können diese Berechnungen nicht als sicher angenommen werden. Das Todesjahr ist ebenfalls nur vermutungsweise zu ermitteln. Dressel, der die Ansätze Borghesis (J. 138) und Descemets (J. 129) widerlegt, entscheidet sich für das J. 123, weil die in diesem Jahre erscheinenden Stempel der jüngeren Domitia, Domitia P. f. Lucilla, den Besitzwechsel andeuten sollen (Unters. 34 = CIL XV p. 271). Descemet und Dressel haben eine Scheidung der Stempel der beiden Domitiae Lucillae vorgenommen; nach der Anordnung des letzteren sind die Ziegelstempel im CIL XV gedruckt. Ein Verzeichnis der Libertcn der älteren Domitia giebt
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gleichfalls Dressel Untersuch. 48 = CIL XV p. 274.