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RE:Dolopes 1

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Thessalischer Volksstamm
Band V,1 (1903) S. 12891290
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Dolopes (Δόλοπες; Name wohl von δόλος, Fick Griech. Personennamen 387). 1) Thessalischer Volksstamm. Über die Herkunft der D. ist nichts Sicheres bekannt; Verwandtschaft mit den Magneten vermutet Bursian Geogr. v. Griechenl. I 86 wegen des τύμβος Δολοπήιος (Apoll. Rhod. I 585) auf Magnesia. Die Endung οψ weist auf griechische Herkunft, vgl. E. Meyer Gesch. d. Altert. II 67, wie auch das Volk stets als griechisches angesehen worden ist. Phoenix ist von Peleus eingesetzter Unterkönig über die D., Il. IX 484. Apollod.: III 13, 8, 3. Bei Pindar frg. 177 Böckh aus Strab. IX 431 erscheint er als Anführer der D. vor Troia. Die D. geben Xerxes Erde und Wasser und ziehen als seine Bundesgenossen im Heere mit, Herod. VII 132. 185. Im Winter 420/419 kämpfen sie im Bund mit Maliern, Ainianen, Thessalern glücklich gegen Heraklea in Trachis, Thuc. V 51. Als Unterthanen des Iason von Pherai werden sie genannt Xen. hell. VI 1, 7 (im J. 374). Sie gehören wohl zu den thessalischen Völkern, die sich im J. 344 an Philipp anschlossen, Diod. XVI 69, [1290] 8, vgl. Demosth. XVIII 63. Pomtow Jahrb. f. Philol. CLV (1897) 745, 11. Unter den Gesandten, die Philipp im J. 339/8 nach Theben schickt, sind auch D., Philoch. frg. 135, FHG I 406. Sie sind Bundesgenossen der Athener im lamischen Krieg (im J. 323/2), CIA II 184. Dittenberger Syll.² 159. Sie treten in den aitolischen Bund ein, Plin. n. h. IV 6; die Zeit des Eintritts lässt sich nicht bestimmen, Pomtow a. a. O. 757f. Sie bleiben im Bund wahrscheinlich bis zum J. 205, Pomtow 804. 813ff. Darauf scheinen sie wieder in makedonische Abhängigkeit geraten zu sein; ihr Gebiet wird im J. 198 von durchziehenden Aitolern als feindlich behandelt, Liv. XXXII 13, 10ff.; im J. 196 werden sie von der makedonischen Hoheit befreit, Polyb. XVIII 47, 6. Sie werden im J. 191 wieder Unterthanen des Philipp, Liv. XXXVI 33, 7. 34, 9; im aitolischen Aufstand (189) schliessen sie sich gezwungen an die Aitoler an, Polyb. XXI 25, 6. 31, 4. Liv. XXXVIII 3, 5. 10, 3. Perseus verwüstet deswegen ihr Land, ebd. 5, 10. 8, 2. Plut. T. Flamin. 15. Im Frieden fallen sie dem Philipp zu; dieser beklagt sich (im J. 185), dass die Stadt Menelais im Doloperland ihm durch die Thessaler entrissen worden sei, Liv. XXXIX 26, 1. Die D. empören sich im J. 174 gegen Perseus und töten einen makedonischen Praefecten, werden darauf von Perseus wieder unterworfen, Liv. XLI 22, 4. XLII 41, 14. App. Mak. 11,6. Ein Einfall des Perseus ins Land der D. wird als Grund für den römischen Krieg gegen Perseus angeführt, Polyb. XXII 8, 4. Ohne Zweifel hat das Volk bei diesen Händeln schwer gelitten; doch erscheinen sie noch als Bundesgenossen des Caesar gegen Pompeius, Appian. bell. civ. II 70. Zur Zeit des Augustus gab es kein ἔθνος der D. mehr. Paus. X 8, 3. Die D. sind eines der 12 ἔθνη der delphischen Amphiktyonie; dass sie in der ältesten hsl. überlieferten Liste Aischin. II 116 nicht genannt werden, wird jetzt allgemein als blosses Versehen aufgefasst, Busolt Gr. Gesch.² I 684. Cauer o. Bd. I S. 1927ff. Über ihr Stimmrecht haben die Funde der französischen Ausgrabungen Sicherheit gebracht, Bourguet Bull. hell. XX (1896) 206. XXI (1897) 322. Pomtow a. a. O. 742ff. 760. 848. Keil Herm. XXXII (1897) 401. Während die D. in früherer Zeit wie die übrigen Völker über zwei Stimmen verfügt haben, haben sie wahrscheinlich seit 346, sicher seit 344, mit den Perrhaibern zusammen als Doppelvolk zwei Stimmen. Im Besitz der einen Stimme bleiben die D. bis auf Augustus, der die Stimmen der D. der Stadt Nikopolis überträgt, Paus. X 8, 3. D. waren die Bewohner von Skyros; sie werden wegen Seeräuberei von den Amphiktyonen bestraft, was den Anlass dazu giebt, dass Kimon von der Insel Besitz ergreift (nach der Einnahme von Eion; 474/3 oder 473/2), Thuc. I 98, 2. Nep. Cim. 2, 5. Plut. Cim. 8. Diod. XI 60, 2. Busolt Gr. Gesch. III 105f. v. Wilamowitz Aristoteles II 199.